Bundesverfassungsgericht verhandelt zu Strompreisbremse

23.09.2024 17:30

Mit Preisbremsen sollten Verbraucher vor explodierenden Gas- und
Strompreisen bewahrt werden. Aber wurden dabei Rechte der
Stromerzeuger verletzt? Das prüft Deutschlands oberstes Gericht.

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag
(10.00 Uhr) zu Klagen von Betreibern von Ökostromanlagen gegen Teile
der inzwischen ausgelaufenen Strompreisbremse. Dabei geht es vor
allem um die Frage, ob sogenannte Überschusserlöse der Stromerzeuger
zeitweise abgeschöpft werden durften. Ziel der Preisbremse war es,
Verbraucherinnen und Verbraucher angesichts des russischen
Angriffskriegs in der Ukraine vor zu hohen Stromkosten zu bewahren
(Az. 1 BvR 460/23; 1 BvR 611/23).

Da Gaskraftwerke als teuerste Kraftwerke oft den Strompreis
bestimmen, stiegen infolge der kriegsbedingt hohen Gaspreise auch die
Preise anderer Erzeugungsarten. So konnten etwa Erneuerbare-Energien-
oder Braunkohle-Anlagen ihren Strom teurer verkaufen, obwohl ihre
Kosten in etwa gleich blieben. Die dadurch vom 1. Dezember 2022 bis
30. Juni 2023 entstandenen Überschusserlöse - oder Zufallsgewinne -
wurden teils abgeschöpft, um die Strompreisbremse
gegenzufinanzieren. 

Nach Ansicht der insgesamt 22 klagenden Anlagenbetreiber gab es dafür
aber keine verfassungsrechtliche Grundlage. Verbraucher zu entlasten
sei schließlich nicht ihre Verantwortung, sondern eine
gesamtgesellschaftliche und daher aus Steuermitteln zu finanzierende
Aufgabe. Sie reichten in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde ein. Ein
Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.