Wirklich ein Schnäppchen? EuGH urteilt zu Aldi-Süd

26.09.2024 04:30

Bananen um 23 Prozent reduziert - mit solchen Angeboten locken
Supermärkte ihre Kunden. Aber ist es wirklich ein guter Deal oder
wird gemogelt? Der EuGH fällt nun ein Grundsatzurteil.

Luxemburg (dpa) - Das höchste europäische Gericht entscheidet heute
über eine Klage gegen den Discounter Aldi-Süd im Zusammenhang mit
Rabattaktionen. Hintergrund ist eine Klage der Verbraucherzentrale
Baden-Württemberg. Sie kritisiert Aldi-Süd für irreführende Angaben

Händler müssen Referenzpreise angeben

Seit 2022 müssen Händler bei jeder Preisermäßigung den günstigste
n
Preis der vergangenen 30 Tage angeben. Die Verbraucherzentrale
bemängelt nun, dass Aldi-Süd zwar den günstigsten Preis angegeben
habe, sich aber Rabatte nicht auf diesen Betrag bezogen hätten.

Im konkreten Fall wurde mit dem Slogan «Deutschlands bester Preis»
unter anderem für Bananen und Ananas geworben. Bei den Ananas war die
Rede von einem «Preis-Highlight» von 1,49 Euro pro Stück, wie aus
Gerichtsdokumenten hervorgeht. Daneben durchgestrichen stand ein
Preis von 1,69 Euro. Kleingedruckt war allerdings zu lesen, dass der
niedrigste Preis der vergangenen 30 Tage bei 1,39 Euro lag - und
damit unter dem «Preis-Highlight». Bei den Bananen wurde neben dem
Preis von 1,29 Euro pro Kilo ein Rabatt von 23 Prozent und ein
durchgestrichener Preis von 1,69 Euro angegeben. Kleingedruckt gab
der Discounter auch hier den günstigsten Preis der vergangenen 30
Tage an - der lag allerdings ebenfalls bei 1,29 Euro.

Düsseldorf legt Fall EuGH vor

Die Verbraucherzentrale fordert, dass sich Rabattankündigungen auch
auf den günstigsten Preis beziehen sollten. Daher klagte sie vor dem
Landgericht Düsseldorf. Die Richter wollten diese Frage vom
Europäischen Gerichtshof (EuGH) klären lassen, der nun sein Urteil
verkündet.

«Wir hoffen sehr, dass der Europäische Gerichtshof die
Preisangabenverordnung so versteht wie wir», sagt Cornelia Tausch,
Vorständin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Entscheidet der
EuGH in diesem Sinne, hätte das nach Angaben der Verbraucherzentrale
weitreichende Folgen für Preiswerbung. «Ein Dauerärgernis für
Verbraucherinnen und Verbraucher würde damit abgestellt:
Vorgegaukelte Preisreduzierung durch Preisschaukelei, bei der Händler
Preise künstlich heraufsetzen, um später mit einer größeren
Reduzierung werben zu können.»