EU-Kommission startet neues Verfahren gegen Deutschland

26.09.2024 15:46

Große Unternehmen in Europa müssen laut EU-Vorschrift künftig
Informationen zu Klimaschutz und Energieverbrauch offenlegen. In
Deutschland hängt das Gesetz noch, bemängelt Brüssel.

Brüssel (dpa) - Weil Deutschland EU-Vorschriften für die
Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen noch nicht ganz
umgesetzt hat, leitet die EU-Kommission ein Verfahren gegen die
Bundesrepublik ein. Deutschland sowie 16 andere Mitgliedsländer der
Europäischen Union hätten die vollständige Umsetzung der Bestimmungen

der sogenannten CSR-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting)
in nationales Recht bislang nicht mitgeteilt, hieß es von der
Brüsseler Behörde. Die Umsetzungsfrist sei aber am 6. Juli
abgelaufen. 

Erster Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens

Die Kommission sendet nun einen Brief mit den Vorwürfen nach Berlin
und in 16 andere Hauptstädte - unter anderem nach Madrid, Athen und
Prag. Deutschland hat zwei Monate Zeit, darauf zu reagieren. Werden
die Bedenken der Behörde nicht ausgeräumt, kann die Kommission eine
sogenannte begründete Stellungnahme abgeben und damit den nächsten
Verfahrensschritt einleiten. Am Ende eines sogenannten
Vertragsverletzungsverfahrens kann eine Klage vor dem Europäischen
Gerichtshof und eine Geldbuße stehen. 

Die EU-Richtlinie legt unter anderem fest, welche grundlegenden
Informationen zu Klimaschutz, zum Energie- und Wasserverbrauch
sowie zu Liefer- und Wertschöpfungsketten veröffentlicht werden
müssen. Sie wird von bestimmten großen EU-Unternehmen zum ersten Mal
rückblickend auf das Geschäftsjahr 2024 beachtet werden müssen. 

Bundesregierung hat Gesetzentwurf schon beschlossen

Ziel der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es, Anlegern bei
Investitionsentscheidungen zu helfen. Zudem hofft die EU, dass die
Offenlegung von Informationen zur Nachhaltigkeit zusätzliche
Investitionen und Finanzmittel mobilisiert, um den Übergang zu einer
nachhaltigen Wirtschaft zu erleichtern. 

Die Bundesregierung hatte Ende Juli den entsprechenden Gesetzentwurf
beschlossen, der nun im Bundestag beraten werden muss, bevor er
verabschiedet werden kann.