Kartellamt: Schärfere Missbrauchsaufsicht für Microsoft
30.09.2024 13:22
Mit Microsoft hat sich das Bundeskartellamt den nächsten Tech-Riesen
aus den USA vorgenommen. Der Schritt der Behörde klingt wie eine
Formalie, könnte für den Konzern aber weitreichende Folgen haben.
Bonn (dpa) - Nach Amazon, Google und Meta hat das Bundeskartellamt
auch für Microsoft eine «überragende marktübergreifende Bedeutung f
ür
den Wettbewerb» festgestellt. Mit dieser Feststellung ist die Bonner
Behörde nun in der Lage, den weltgrößten Softwarekonzern einer
schärferen Aufsicht zu unterziehen und Geschäftspraktiken, die den
Wettbewerb gefährden, zu untersagen.
Der Chef des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, sagte, die Produkte
von Microsoft seien in Unternehmen, Behörden und Privathaushalten
allgegenwärtig. «Historischer Ausgangspunkt des Unternehmens ist das
Betriebssystem Windows, mit dem Microsoft seit vielen Jahren eine
beherrschende Stellung einnimmt.» Dazu kämen die Office-Anwendungen
und weitere vielfältig miteinander verbundene Software-Angebote. «Das
Ökosystem Microsoft ist heute verwobener und stärker als je zuvor,
denn über alle Bereiche wölben sich zunehmend Cloud und Künstliche
Intelligenz, Schlüsseltechnologien, in denen Microsoft durch eigene
Entwicklungen und durch Kooperationen seine starke Position
untermauert hat.»
Ein Sprecher von Microsoft erklärte: «Wir sind uns unserer
Verantwortung bewusst, für ein faires Wettbewerbsumfeld zu sorgen und
werden konstruktiv und verantwortungsvoll mit dem Bundeskartellamt
zusammenzuarbeiten.»
Schärfer als das europäische DMA
Mit der Entscheidung des Bundeskartellamts wird die Aufsicht von
Microsoft über den europäischen Digital Market Act (DMA) hinaus
ausgeweitet. Nach den Bestimmungen des DMA wurde bei Microsoft nur
für Windows und das soziale Netzwerk LinkedIn eine sogenannte
Gatekeeper-Funktion festgestellt. Die Europäische Kommission prüft
noch, ob die Microsoft-Dienste Bing, Edge und Microsoft Advertising
ebenfalls als Gatekeeper-Dienste eingestuft und damit strenger
reguliert werden sollen. Die weit verbreiteten Office-Anwendungen
sowie Cloud-Dienste wie OneDrive und Azure fallen dagegen bislang
nicht unter den Anwendungsbereich des DMA.
Mundt betonte, die Entscheidung des Bundeskartellamts gelte für
Microsoft insgesamt, nicht nur für einzelne Dienste oder Produkte.
«Wir können auf Grundlage unserer Entscheidung wettbewerbsgefährdende
Praktiken dort unterbinden, wo der DMA nicht greift.» Das Kartellamt
bekam 2021 mehr Vollmachten bei Unternehmen mit marktübergreifendem
Einfluss und kann ihnen Praktiken untersagen, die aus seiner Sicht
den Wettbewerb gefährden.