Deutschland: Keine Sorge um Einhaltung der EU-Schuldenregeln
27.11.2024 15:13
Basierend auf dem eingereichten deutschen Haushaltsentwurf 2025
könnte es mit der Einhaltung der europäischen Schuldenregeln
schwierig werden, sagt die EU-Kommission. Berlin sieht das anders.
Berlin (dpa) - Deutschland ist trotz einer Mahnung aus Brüssel nicht
in Sorge, gegen die EU-Schuldenregeln zu verstoßen. «Die
Bundesregierung bekennt sich ausdrücklich zur Einhaltung der neuen
EU-Fiskalregeln, um die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und
die wirtschaftliche Resilienz in Europa zu stärken», teilte eine
Sprecherin des Bundesfinanzministeriums mit.
Haushalt 2025 wird wohl erst von neuer Bundesregierung beschlossen
Zuvor hatte die zuständige EU-Kommission festgestellt, dass der von
der scheidenden Bundesregierung in Brüssel eingereichte Haushaltsplan
für 2025 die Empfehlungen der Behörde zur Einhaltung der europäischen
Schuldenregeln teilweise missachtet. Die veranschlagten Nettoausgaben
dürften über den einschlägigen Obergrenzen liegen, hieß es. Bei
Verstoß gegen die EU-Schuldenregeln droht ein Strafverfahren.
Laut Finanzministerium fällt die Überschreitung in der Prognose aber
gering aus. Zudem sei die Prognoseunsicherheit derzeit
außergewöhnlich hoch, «da die neue Bundesregierung im kommenden Jahr
einen neuen Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 vorlegen
wird».
Der von der Kommission bewertete Entwurf für den Bundeshaushalt 2025
wurde bislang nur - mit bestehenden Lücken in Milliardenhöhe - vom
Kabinett in Berlin beschlossen. Das Aus der Ampel-Koalition
verhinderte den ebenfalls noch notwendigen Beschluss im Bundestag.
Erwartet wird nun, dass der Haushalt 2025 erst von einer neuen
Bundesregierung beschlossen wird.
Auch mehrjähriger Finanzplan muss in Brüssel eingereicht werden
Um für solide Finanzen gemäß der europäischen Schuldenregeln zu
sorgen, muss jedes Land zusammen mit der EU-Kommission zudem einen
vierjährigen Haushaltsplan aufstellen. Dieser hätte eigentlich bis
Mitte Oktober eingereicht werden sollen. Deutschland hat dies aber -
wie laut EU-Kommission fünf weitere Länder auch - noch nicht getan.
Aufgrund der anstehenden Neuwahl habe die Bundesregierung die
Europäische Kommission gebeten, die Abgabefrist zu verlängern.
Das Finanzministerium teilte weiter mit, die tatsächlichen Vorgaben
für die Einhaltung der EU-Schuldenregeln, auch Stabilitäts- und
Wachstumspakt genannt, würden in diesem mehrjährigen Haushaltsplan
gemacht. «Die Bewertung der Kommission bedeutet daher nicht, dass
Deutschland die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP)
verletzt», so die Sprecherin.