Verteidiger will Freispruch von Le Pen in Prozess um EU-Geld

27.11.2024 15:39

Im Prozess um die Veruntreuung von EU-Geld will der Verteidiger von
Le Pen einen Freispruch. Die von der Anklage geforderte Strafe
nämlich würde die Pläne der Rechtsnationalen gehörig durchkreuzen.


Paris (dpa) - Mit dem Plädoyer der Verteidigung ist der Prozess gegen
Frankreichs Rechtsnationale Marine Le Pen wegen einer möglichen
Scheinbeschäftigung von Mitarbeitern im Europaparlament auf die
Zielgeraden gegangen. Der 56-Jährigen und 27 weiteren Angeklagten
wird vor einem Pariser Strafgericht Veruntreuung öffentlicher Gelder
angelastet.

Zentraler Vorwurf ist, dass Le Pens Partei Rassemblement National
Geld für parlamentarische Assistenten vom Europäischen Parlament
bekommen hat, die aber teilweise oder ganz für die Partei gearbeitet
hätten. Insgesamt soll es um knapp sieben Millionen Euro gehen.

Verteidiger beklagt Versuch der «politischen Eliminierung»

Am letzten Verhandlungstag plädierte der Verteidiger von Marine Le
Pen, Rodolphe Bosselut, dem es darum geht, einen Freispruch für die
Führungsfigur der rechten Partei zu erwirken. Die Anklage versuche,
die «politische Eliminierung» von Le Pen zu erreichen, sagte der
Verteidiger in seinem mehrstündigen Plädoyer. Die dem Rassemblement
National vorgeworfene Praxis, was den Einsatz der parlamentarischen
Assistenten angeht, sei lange Zeit auch bei anderen Parteien im
EU-Parlament üblich gewesen. 

Die Affäre belastet Le Pen und ihre Partei bereits seit Jahren. Ein
Schuldspruch könnte für Le Pen brisant werden, weil die
Staatsanwaltschaft für sie unter anderem einen fünfjährigen Verlust
des passiven Wahlrechts gefordert hat. Le Pen könnte bei einer
solchen Strafe zeitweise nicht mehr in öffentliche Ämter gewählt
werden. Die Anklage verlangte, die Strafe vorläufig anzuwenden - also
bereits nach dem Urteilsspruch und nicht erst nach einem
möglicherweise langjährigen Lauf durch die gerichtlichen Instanzen.
Die Ambitionen der 56-Jährigen, bei der kommenden
Präsidentschaftswahl 2027 erneut zu kandidieren, könnten dadurch
torpediert werden.

 Mit Urteilen wird erst im Frühjahr 2025 gerechnet.