Orban stellt Bedingungen für weitere EU-Russland-Sanktionen

24.01.2025 17:36

Ungarns Regierungschef verlangt, dass die Ukraine die Pipeline für
russisches Gas öffnet. Das ist eine der Bedingungen dafür, dass er
einer Verlängerung der EU-Sanktionen gegen Russland zustimmt.

Budapest (dpa) - Ungarn stellt für eine Zustimmung zur Verlängerung
der EU-Sanktionen gegen Russland Bedingungen an die Ukraine. Kiew
solle die zum Jahresanfang geschlossene Pipeline wieder öffnen, die
bis dahin russisches Erdgas nach Mitteleuropa und damit auch nach
Ungarn befördert hatte, sagte Ministerpräsident Viktor Orban im
ungarischen Staatsrundfunk. 

Das Thema steht in Brüssel nächste Woche auf der Tagesordnung, weil
die derzeit gültigen EU-Sanktionen für Russland am 31. Januar
auslaufen, wenn sie nicht verlängert werden. In dieser Frage habe er
«die Handbremse angezogen», betonte Orban. Ungarn habe wegen der
bestehenden Sanktionen in den letzten drei Jahren 19 Milliarden Euro
verloren. Das sei wesentlich mehr, als ungarische Steuerzahler pro
Jahr an die Staatskasse ihres Landes bezahlen.

Für sein Ja zu Russland-Sanktionen nannte Orban zwei weitere
Bedingungen: Die Ukraine solle aufhören, die Alternativroute, über
die Ungarn derzeit russisches Gas bekommt, den durch den Balkan
verlaufenden Turkish Stream, militärisch anzugreifen. Es habe
ukrainische Angriffe gegen diese Pipeline gegeben, an dem Grenzpunkt
auf russischem Gebiet. 

Drittens verlangte er Garantien, dass die Ukraine nicht den
Öl-Durchfluss aus Russland stoppt, das wie das Gas durch die
Druschba-Pipeline über die Ukraine nach Ungarn kommt. Ungarn bezieht
mehr als 80 Prozent seines Gas- und Ölbedarfs aus Russland.

Trump spielt auch eine Rolle

Orban pflegt gute Beziehungen zu Russlands Präsident Wladimir Putin.
Bereits im Dezember vorigen Jahres hatte er in Brüssel signalisiert,
dass er in der Frage der Verlängerung der EU-Sanktionen für Russland
erst nach der Amtseinführung des neugewählten US-Präsidenten Donald
Trump entscheiden wolle.

Die formelle Entscheidung für die Verlängerung der EU-Sanktionen muss
vom Rat der Europäischen Union einstimmig getroffen werden. Bislang
gab der EU-Gipfel in der Regel dafür den Auftrag. Die derzeit
gültigen Regeln sehen vor, dass die Sanktionen alle sechs Monate
verlängert werden müssen.