EU-Kommission sieht Lücken bei internationaler Polizeiarbeit

31.01.2025 15:32

Ob Drogenhandel oder Terrorismus: Kriminalität überschreitet oft
Ländergrenzen. Doch die EU-Kommission sieht Mängel in der
Zusammenarbeit vieler Staaten und eröffnet Verfahren gegen sie.

Brüssel (dpa) - Die Europäische Kommission wirft Deutschland und 17
anderen EU-Staaten vor, nicht genug für den grenzüberschreitenden
Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden zu tun. Sie leite
daher ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren ein, weil die
Staaten aus Sicht der Behörde gegen eine entsprechende EU-Richtlinie
verstoßen, teilte die Kommission in Brüssel mit. 

Die Richtlinie sieht unter anderem vor, dass die Länder eine zentrale
Anlaufstelle für den Informationsaustausch einrichten müssen.
Außerdem sollen Polizeibeamte in einem Mitgliedsstaat gleichwertigen
Zugang zu verfügbaren Informationen haben wie ihre Kollegen in einem
anderen Mitgliedsstaat. Damit soll nach Ansicht der Kommission der
Kampf gegen grenzüberschreitende Straftaten in der EU verbessert
werden. Die 18 betroffenen Staaten haben nun zwei Monate Zeit, auf
die entsprechenden Schreiben der EU zu reagieren. 

Wenn Deutschland und die anderen Länder es nicht schaffen, die
Kommission rechtzeitig über die Umsetzung der Richtlinie zu
informieren, kann die Behörde das Verfahren vorantreiben. Am Ende
dieser sogenannten Vertragsverletzungsverfahren kann eine Klage vor
dem Europäischen Gerichtshof und eine Geldbuße stehen.