EU-Regeln für den Umgang mit KI in Kraft gesetzt

02.02.2025 00:15

Das KI-Gesetz der Europäischen Union ist das erste
staatenübergreifende Gesetzeswerk zum Einsatz von Künstlicher
Intelligenz. Die ersten Regeln sind in Kraft getreten.

Brüssel (dpa) - In der Europäischen Union gelten ab sofort neue
Regeln für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI). So ist nach
dem KI-Gesetz der EU (AI Act) der Einsatz von KI-Programmen verboten,
die eine Bewertung nach sozialem Verhalten vornehmen. Damit können
Menschen in Verhaltenskategorien eingeteilt, belohnt oder bestraft
werden. 

Die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum - zum Beispiel durch
Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen - soll ebenfalls
grundsätzlich nicht erlaubt sein. Dabei gibt es jedoch Ausnahmen:
Polizei und andere Sicherheitsbehörden sollen eine solche
Gesichtserkennung nutzen dürfen, um bestimmte Straftaten wie
Menschenhandel und Terrorismus verfolgen zu können.

Stichtag 2. Februar

Mit dem Stichtag 2. Februar 2025 müssen Unternehmen, die KI
entwickeln oder einsetzen, ihre Systeme nach dem Grad des Risikos
bewerten und geeignete Maßnahmen ergreifen, um den gesetzlichen
Anforderungen gerecht zu werden. Ziel der neuen Verordnung ist nach
Darstellung der EU-Kommission nicht nur der Schutz der Rechte der
Verbraucherinnen und Verbraucher. Man wolle auch sicherstellen, dass
KI verantwortungsvoll eingesetzt werde.