EU-Gericht nickt Vollstreckung von Zwangsgeld gegen Polen ab

05.02.2025 11:38

Durfte die EU-Kommission wegen einer Zwangsgeldentscheidung für Polen
vorgesehene Gelder einbehalten? Die frühere Regierung sah das nicht
so und klagte. Ist der Fall nun nach einem Urteil entschieden?

Luxemburg (dpa) - Das Gericht der Europäischen Union hat eine von
Polen angestrengte Klage gegen die Vollstreckung von Zwangsgeldern
abgewiesen. Wie die Richter in Luxemburg mitteilten, wurde ein Betrag
in Höhe von rund 320 Millionen Euro zu Recht mit verschiedenen
Forderungen Polens gegenüber der Union verrechnet. Die zuständige
EU-Kommission habe mit der Einziehung der geschuldeten Beträge nicht
gegen Unionsrecht verstoßen, hieß es.

Die Zwangsgelder gegen Polen waren 2021 im Zuge eines Streits über
eine Justizreform der damaligen PiS-Regierung verhängt worden. Diese
verstieß aus Sicht der EU-Kommission in Teilen gegen
Rechtsstaatsregel der EU, was auch der Europäische Gerichtshof
bestätigte. Ein Ende des Streits brachte erst der Regierungswechsel
2023. Die neue Regierung von Ministerpräsident Donald Tusk sagte
damals zu, kritisierte Reformen wieder rückgängig zu machen.

Gegen die Entscheidung des Gerichts kann Polen theoretisch noch
Einspruch beim Europäischen Gerichtshof einlegen. Ob dies geschehen
wird, blieb vorerst unklar. Die Klage vor dem untergeordneten
EU-Gericht war noch zu Zeiten der nationalkonservativen PiS-Regierung
gestartet worden.