Neue EU-Regeln gegen Mehrwertsteuerbetrug

11.03.2025 13:29

Wer in der EU grenzüberschreitend Waren oder Dienstleistungen
verkauft, muss das künftig sofort und digital melden. Damit sollen
den EU-Ländern weniger Einnahmen durch die Lappen gehen.

Brüssel (dpa) - Im Kampf gegen Mehrwertsteuerbetrug gelten in der
Europäischen Union künftig neue Vorschriften für elektronische
Rechnungen und Online-Geschäfte. Die EU-Finanzminister gaben bei
einem Treffen in Brüssel final grünes Licht für ein Gesetzespaket zur

Mehrwertsteuer, das auch die Digitalisierung fördern soll. 

So müssen Unternehmen, die in anderen EU-Mitgliedsstaaten
steuerpflichtige Waren und Dienstleistungen verkaufen, ab 2030 jede
grenzübergreifende Handelstransaktion in Echtzeit digital melden.
Bislang müssen die nationalen Steuerbehörden etwa alle paar Monate
gebündelt über solche Verkäufe informiert werden. Das eröffne
Betrügern eine Lücke, hatte es zuvor geheißen. 

Neue Vorschriften auch für Airbnb und Co.

Darüber hinaus müssen Online-Plattformen zum Mieten von Wohnungen -
wie Airbnb oder Booking - oder Fahrdienste künftig die Mehrwertsteuer
direkt vom Kunden einsammeln und an die Steuerbehörden abführen. Die
neuen Vorschriften sehen auch vor, dass Unternehmen, die in
verschiedenen EU-Staaten handeln, sich für die gesamte EU nur noch
einmal für Mehrwertsteuerzwecke registrieren müssen. 

Die neuen Regelungen müssen nun noch im EU-Amtsblatt veröffentlicht
werden, bevor sie in Kraft gesetzt und wenn nötig in nationales Recht
eingearbeitet werden. Zuvor hatte auch das Europaparlament den neuen
Regeln zugestimmt.