EU-Schuldenregel: Paris nutzt Verteidigungs-Ausnahme nicht
11.03.2025 18:09
Frankreich ist höher verschuldet, als die EU erlaubt. Hat das
Konsequenzen für die milliardenschweren Aufrüstungspläne der
Staatengemeinschaft?
Brüssel (dpa) - Das hoch verschuldete Frankreich will eine geplante
Ausnahmeregel in den EU-Schuldenvorgaben für
Verteidigungsinvestitionen nicht nutzen. «Wir werden die
Schutzklausel nicht aktivieren, weil wir keinen Spielraum haben, der
uns dies erlauben würde», sagte Frankreichs Finanzminister Éric
Lombard nach einem Treffen mit seinen EU-Amtskollegen in Brüssel.
Frankreich habe keinen haushaltspolitischen Spielraum, «weder auf
französischer noch auf EU-Ebene».
Die vorgesehene Ausnahmeregel gebe Ländern Spielraum, die unter
weniger Druck als Frankreich ständen, sagte Lombard. Er spielte etwa
auf Deutschland an. Frankreich ist hoch verschuldet und gehört mit
einer Schuldenquote von knapp 110 Prozent (2023) der
Wirtschaftsleistung laut EU-Statistikamt Eurostat zu den
Schlusslichtern der EU. Lombard fügte hinzu: «Wir möchten nicht, dass
diese Kriegsanstrengungen den Druck auf unsere öffentlichen Finanzen
erhöhen.» Das bedeutet aber nicht, dass Frankreich keine zusätzlichen
Verteidigungsanstrengungen unternehmen wird.
Deutschland deutlich weniger verschuldet
Das EU-Regelwerk für Staatsschulden und Defizite schreibt vor, dass
der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent der
Wirtschaftsleistung nicht überschreiten darf. Zugleich muss das
gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit - also die vor allem durch
Kredite zu deckende Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben des
öffentlichen Haushalts - unter drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts
gehalten werden.
Ausnahme Teil von EU-Aufrüstungsregeln
Als Reaktion auf den drastischen Kurswechsel der USA in der
Ukraine-Politik unter Präsident Donald Trump will die EU stark
aufrüsten. Die Staats- und Regierungschef verständigten sich dafür
auf verschiedene Maßnahmen, die die EU-Kommission zuvor vorgeschlagen
hatte. Dazu gehört etwa eine Ausnahme für Verteidigungsausgaben bei
den EU-Schuldenregeln.