Steuerdiskriminierung? EU-Kommission verklagt Spanien

12.03.2025 14:49

Viele deutsche Sonnenfreunde haben eine Ferienwohnung auf Mallorca
oder anderswo in Spanien. Brüssel sieht sie unter bestimmten
Bedingungen steuerrechtlich benachteiligt - und geht dagegen vor.

Brüssel (dpa) - Die EU-Kommission verklagt Spanien wegen mutmaßlicher
Steuerdiskriminierung von nicht in dem Land lebenden Verbrauchern vor
dem höchsten europäischen Gericht. Konkret geht es bei der Klage vor
dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) um den Verkauf von
Vermögenswerten wie Immobilien, wenn die Zahlung erst nach einem Jahr
oder in Raten über mehr als ein Jahr erfolgt. 

Wer in Spanien lebt, kann wählen, ob er die bei solchen Verkäufen
fällige Steuer sofort zahlt oder sie aufschiebt und in Teilen
begleicht. Im Ausland lebende Steuerzahler aber haben keine Wahl und
müssen die komplett fällige Abgabe sofort zahlen. Das ist aus Sicht
der Kommission diskriminierend und verstößt gegen die Regeln der EU
zum freien Kapitalverkehr.

Zuvor hatte die EU-Kommission Madrid aufgefordert, «die
diskriminierende steuerliche Behandlung von gebietsfremden
Steuerpflichtigen zu beseitigen». Weil das Land dies versäumt habe,
klagt die Behörde nun.