EU-Kommission ermahnt Deutschland wegen Haftbefehl-Regeln
12.03.2025 16:06
Kritik aus Brüssel: Die EU-Kommission sieht beim Europäischen
Haftbefehl erhebliche Mängel in mehreren Ländern - auch in
Deutschland. Falls Berlin nicht nachbessert, könnte der EuGH
eingreifen.
Brüssel (dpa) - Die Europäische Kommission hat Deutschland und drei
weitere EU-Staaten aufgefordert, Regeln zur grenzüberschreitenden
Übergabe von Straftätern vollständig anzuwenden. Die Brüsseler
Behörde kritisierte, dass Deutschland mehrere Bestimmungen des
Europäischen Haftbefehls nicht korrekt in nationales Recht übertragen
habe.
Beanstandet wurden unter anderem Regelungen zu Ablehnungsgründen,
internationalen Verpflichtungen und zur zuständigen Justizbehörde.
Auch Vorschriften zur Übergabeentscheidung seien nicht vollständig
umgesetzt.
Der Fall könnte vor dem EuGH landen
Neben Deutschland erhielten auch Tschechien, Kroatien und Lettland
eine entsprechende sogenannte Stellungnahme. Die betroffenen Länder
haben nun zwei Monate Zeit nachzubessern. Andernfalls könnte die
Kommission den Europäischen Gerichtshof einschalten.
Der Europäische Haftbefehl ermöglicht die grenzüberschreitende
Übergabe von Straftätern innerhalb der EU und ersetzt seit 2004 die
früheren langwierigen Auslieferungsverfahren.