EuGH stärkt Trans-Rechte bei Wechsel des Geschlechtseintrags

13.03.2025 14:15

Personen mit Transidentität stoßen oft auf Widerstände, wenn sie ihr

eingetragenes Geschlecht ändern wollen - so auch in Ungarn. Jetzt hat
der Europäische Gerichtshof dazu ein Urteil gefällt.

Brüssel (dpa) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem
Urteil die Rechte von Transpersonen bei der Änderung ihres
Geschlechtseintrags gestärkt. Die Richterinnen und Richter stellten
unter anderem klar, dass Behörden für eine entsprechende Änderung
keinesfalls den Nachweis einer Operation einfordern dürfen. Sie
unterstrichen in dem Urteil zudem das individuelle Recht, falsche
personenbezogene Daten unverzüglich berichtigen zu können - also auch
mit Bezug auf das eigene Geschlecht.

Konkret ging es in dem Fall um einen iranischen Geflüchteten, der
wegen seiner Transidentität in Ungarn einen Schutzstatus zugesprochen
bekam. Laut EuGH-Mitteilung legte der Mann psychiatrische und
gynäkologische Atteste vor, nach denen er zwar «als Frau geboren»
wurde, jedoch eine männliche Geschlechtsidentität hat. Trotzdem
führte die Behörde ihn als Frau und verweigerte ihm eine Änderung des

Eintrags - mit der Begründung, dass keine geschlechtsangleichende
Operation stattgefunden habe. Der Iraner zog vor Gericht, das den
Fall an den EuGH verwies.

Fehlendes nationales Recht darf kein Hindernis sein

Das ungarische Gericht wies auch darauf hin, dass es schlicht keine
nationale Regelung für die Anerkennung von Transidentität gebe. Nach
Auffassung des EuGH darf das aber keine Erklärung sein, um Menschen
die Berichtigung falscher personenbezogener Daten zu verweigern.

Transmenschen oder Transgender sind Personen, die sich dem
Geschlecht, das ihnen bei Geburt zugeschrieben wurde, nicht zugehörig
fühlen. In Deutschland ist die Änderung des Geschlechtseintrags im
vergangenen Jahr vereinfacht worden, in anderen Ländern der EU sind
die Hürden aber höher - etwa wegen bürokratischer Anforderungen oder

unklarer Regeln.