EU-Parlament hebt Immunität von AfD-Politiker Bystron auf
06.05.2025 14:17
Wegen seines Wechsels ins Europaparlament mussten die Behörden bei
den Ermittlungen gegen AfD-Politiker Petr Bystron eine Zwangspause
einlegen. Jetzt kann es weitergehen.
Brüssel (dpa) - Eine Mehrheit des Europaparlaments hat sich in
Straßburg für die Aufhebung der Immunität des AfD-Politikers Petr
Bystron ausgesprochen. Die Ermittlungen gegen den Abgeordneten wegen
des Verdachts der Geldwäsche und Bestechlichkeit können nun
fortgesetzt werden.
Der Parlamentarier wird beschuldigt, vom Betreiber des prorussischen
Portals «Voice of Europe» Geld erhalten zu haben. Dafür soll er in
seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter in Berlin im Sinne Russlands
agiert haben. Darüber hinaus wird Bystron Steuerhinterziehung «in
mindestens fünf Fällen» und Betrug «in mindestens sechs Fällen»
vorgeworfen, wie aus einem Bericht des Rechtsausschusses des
EU-Parlaments hervorgeht.
Bystron selbst bezeichnete die Vorwürfe gegen ihn nach dem Beschluss
als konstruiert und haltlos. Das Verfahren gegen ihn sei
«Justizterror» und politisch motiviert, sagte Bystron. «Wir erleben
hier eine koordinierte Kampagne zur Kriminalisierung meiner
friedenspolitischen Ansichten.»
«Voice of Europe» steht im Verdacht, Geld an europäische Politiker
gezahlt und prorussische Propaganda verbreitet zu haben. Vor rund
einem Jahr wurde für die Plattform ein Sendeverbot in der EU
beschlossen.
Immunität schon mal aufgehoben
Der Bundestag hatte Bystrons Immunität bereits vergangenes Jahr
aufgehoben. In der Folge wurden mehrere Durchsuchungsaktionen
durchgeführt. Als sich der Justizausschuss des Europaparlaments vor
zwei Wochen für die Aufhebung der Immunität Bystrons ausgesprochen
hatte, sagte der 52-Jährige auf Anfrage, dass es nach 21
Hausdurchsuchungen noch keine Beweise gegen ihn gebe.
«Ich bin gespannt darauf, welche Erkenntnisse die Vernehmung meiner
dementen Mutter und die Durchsuchung ihres Altersheimzimmers gebracht
haben», teilte er damals auf Anfrage mit. Bis zum rechtskräftigen
Ende des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.
Zwangspause für die Ermittler
Nach dem Wechsel des AfD-Politikers ins Europäische Parlament mussten
die Ermittler eine Zwangspause einlegen. Mit dem neuen Mandat als
EU-Abgeordneter hatte Bystron, der bei der Europawahl auf Listenplatz
zwei der AfD angetreten war, wieder parlamentarische Immunität.
Vor der Ermittlungspause hatten bayerische Ermittler unter anderem
Bystrons Abgeordnetenbüro im Bundestag durchsucht. Auch seine
Wohnadresse war Ziel der Ermittler.
Anfang April hatte das Europaparlament bereits hinsichtlich anderer
Vorwürfe Ermittlungen gegen Bystron gestattet. Hintergrund ist ein
mutmaßlich strafrechtlich relevanter Beitrag auf einem sozialen
Netzwerk. Das Verfahren ist derzeit am Amtsgericht München anhängig.
Ein Termin für eine Verhandlung steht bisher nicht fest.