EU-Parlament hebt Immunität von AfD-Politiker Bystron auf
10.02.2026 17:07
Bei den Vorwürfen geht es um die Zeit des AfD-Politikers im
Bundestag. Nun können sie in München weiter untersucht werden.
Straßburg (dpa) - Eine Mehrheit des Europaparlaments hat sich in
Straßburg für die Aufhebung der Immunität des AfD-Politikers Petr
Bystron ausgesprochen. Die Generalstaatsanwaltschaft München führte
gegen ihn zuletzt Vorermittlungen wegen Betrugs in seiner Zeit als
Bundestagsabgeordneter. Die Ermittlungen können nun fortgesetzt
werden.
Bystron könnte eine private Reinigungskraft über die
Mitarbeiterpauschale des Bundestags abgerechnet haben, wie ein
Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft zuvor mitgeteilt hatte.
Bystron teilte auf Anfrage mit, alles sei korrekt abgerechnet worden.
Er beschrieb sich selbst mit Blick auf das Verfahren als Opfer
politischer Verfolgung. Er war von 2017 bis 2024
Bundestagsabgeordneter und zog 2024 ins Europäische Parlament ein.
Immunität zum dritten Mal aufgehoben
Bystrons Immunität im EU-Parlament war schon zwei Mal wegen anderer
Verfahren aufgehoben worden, auch der Bundestag hatte zuvor
Ermittlungen gestattet. In einem Fall verurteilte ihn das Amtsgericht
München wegen der Verbreitung einer Fotomontage in sozialen Medien zu
einer Geldstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Verteidigung
und Staatsanwaltschaft legten Rechtsmittel ein.
Im anderen Fall steht der Verdacht auf Geldwäsche und Bestechlichkeit
im Raum. Der Politiker soll von dem prorussischen Portal «Voice of
Europe» Geld erhalten haben, um im Bundestag im Gegenzug im Sinne
Russlands zu agieren. Bystron selbst hat die Vorwürfe gegen ihn stets
zurückgewiesen und das Verfahren als politisch motiviert bezeichnet.
Die Ermittlungen dazu laufen.
