Organisationen: Deutschland bricht EU-Umweltrecht

29.04.2025 17:24

Wenige Wochen vor der UN-Meereskonferenz erheben Umweltschützer
schwere Vorwürfe bei der EU-Kommission. Augenmerk liegt dabei auf
Deutschland und zwei weiteren EU-Ländern.

Brüssel (dpa) - Umweltorganisationen werfen Deutschland, Frankreich
und Italien systematischen Bruch von europäischem Umweltrecht vor.
Sie reichten nach eigenen Angaben deshalb Beschwerde bei der
EU-Kommission ein. Die Länder ließen «zerstörerische»
Grundschleppnetzfischerei in Meeresschutzgebieten zu. An der
Beschwerde ist unter anderem die Deutsche Umwelthilfe (DUH)
beteiligt.

Betroffen seien 15 Naturschutzgebiete, darunter vier vor den Küsten
von Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Die
Folgen der Grundschleppnetzfischerei seien verheerend für
empfindliche Lebensräume. Die Umweltschützer verlangen deshalb von
der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten und die
aufgeführten Fälle vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen.

Kein EU-Gesetz gegen Fischerei mit Grundschleppnetzen

Die Fischerei mit Grundschleppnetzen ist per se in der EU nicht
verboten. Im Februar 2023 hatte die Kommission die Mitgliedsstaaten
aufgefordert, die Fischereiart in empfindlichen Gebieten schrittweise
einzustellen - ein Gesetz dazu gibt es derzeit auf EU-Ebene jedoch
nicht. Allerdings gelten in den Meeresschutzgebieten EU-Richtlinien
zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der darin vorkommenden
Tiere und Pflanzen.

Bei der Grundschleppnetzfischerei ziehen Schiffe teils riesige Netze
durchs Meer, deren unteres Ende durch Gewichte direkt über den Boden
schleift. Lebensräume wie Muschelbänke und Riffe können dadurch
schwer beschädigt werden, außerdem sind die Beifangquoten hoch. Trotz
der Vorbehalte gegen die Praxis ist sie noch weit verbreitet - das
Gros der Wildfische auf hiesigen Tellern wird so aus dem Meer geholt.