EU-Gericht weist Lufthansa-Klage gegen Hahn-Beihilfen ab
30.04.2025 12:24
Im Streit um Millionen-Subventionen des Landes Rheinland-Pfalz für
den Flughafen Hahn erleidet die Lufthansa eine Schlappe. Das Gericht
der EU entscheidet gänzlich anders als vier Jahre zuvor.
Luxemburg (dpa) - Im Streit um Millionen-Subventionen aus
Rheinland-Pfalz an den Flughafen Hahn hat das Gericht der EU erstmals
zugunsten des Bundeslandes entschieden. In einem erneuten Urteil nach
der Revision beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) wurde die Klage der
Lufthansa nun aus formalen Gründen abgelehnt (Az.: T-218/18 RENV).
Die Fluggesellschaft habe ihre Klageberechtigung nicht ausreichend
ausgeführt und ihre Antragsziele offengelassen, hieß es zur
Begründung.
Die EU-Kommission hatte Rheinland-Pfalz erlaubt, von 2017 bis 2021
Betriebsverluste mit einer Beihilfe von 25,3 Millionen Euro zu
decken. Die Lufthansa, die den Flughafen Hahn selbst nicht nutzt, sah
die Unterstützung als wettbewerbsverzerrend an und hatte deshalb
Klage erhoben. Der Flughafen Hahn wird insbesondere vom größten
europäischen Billigflieger Ryanair genutzt. Die EU-Kommission hatte
die Auffassung vertreten, dass dessen Flüge von Hahn die
Wettbewerbssituation der Lufthansa nicht berühre.
In einem ersten Verfahren hatte das Gericht der EU im Mai 2021 die
millionenschwere Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz gekippt.
Dagegen hat sich das Land mit Unterstützung der Bundesregierung in
der zweiten Instanz vor dem EuGH erfolgreich gewehrt. Hier wurde das
Verfahren noch einmal an die erste Instanz zur Klärung weiterer
Rechtsfragen verwiesen. Gegen das nun gefallene Urteil können erneut
Rechtsmittel eingelegt werden.