Abschiebung von EU-Bürgern? - Irin hat Erfolg vor Gericht
07.05.2025 12:38
Wegen propalästinensischer Proteste sollen nach dem Willen der
Ausländerbehörde vier Menschen das Land verlassen. Das
Verwaltungsgericht hat sich zum zweiten Mal dagegengestellt.
Berlin (dpa/bb) - Bereits zum zweiten Mal hat das Verwaltungsgericht
Berlin im Streit um die Ausreise von drei EU-Bürgern und einer
amerikanischen Person nach der Teilnahme an propalästinensischen
Protesten zugunsten der Betroffenen entschieden. Das teilte das
Gericht mit. Das Land Berlin hatte ihnen die Abschiebung angedroht.
Schon am 10. April hatte das Gericht im ersten Eilverfahren der
Beschwerde eines irischen EU-Bürgers recht gegeben. Am Dienstag hatte
auch der zweite Eilantrag Erfolg.
Entscheidung im Hauptverfahren ist offen
Das bedeutet, dass auch die ebenfalls aus Irland stammende
Antragstellerin nicht abgeschoben werden darf, bis über ihre Klage in
der Hauptsache entschieden ist (Az.: VG 21 L 157/25). Wann damit zu
rechnen ist, sei derzeit nicht abzusehen. In beiden Fällen gilt der
Bescheid des Berliner Landesamts für Einwanderung (LEA) vorerst
nicht.
Die Ausländerbehörde hatte den beiden EU-Bürgern aus Irland sowie
einer Polin im März die EU-Freizügigkeitsrechte entzogen. Im Fall der
amerikanischen Person geht es um eine Ausweisung. Begründet wurde die
Entscheidung mit deren Teilnahme an propalästinensischen Protesten,
bei denen es zu Straftaten gekommen war.
Innenbehörde weist auf Vorfälle an der FU hin
Die Innenverwaltung argumentierte, von den Personen gehe eine Gefahr
für die öffentliche Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland aus.
Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) wies in dem
Zusammenhang vor allem auf gewaltsame Vorfälle an der Freien
Universität Berlin (FU) Mitte Oktober 2024 hin, bei der Vermummte in
ein Gebäude eingedrungen waren und Beschäftigte bedroht hatten.
Zu ihrer Entscheidung im ersten Eilverfahren argumentierte das
Verwaltungsgericht, das LEA sei bei der Entscheidung über den Entzug
der EU-Freiheitsrechte «seiner Amtsaufklärungspflicht nicht in
ausreichendem Maße» nachgekommen. Die Ausländerbehörde habe versä
umt,
die Ermittlungsakten bei der Staatsanwaltschaft anzufordern.
Auch die anderen Betroffenen klagen vor dem Verwaltungsgericht und
wehren sich nach Gerichtsangaben ebenfalls im Eilverfahren gegen die
Entscheidung. Über die Fälle entscheiden unterschiedliche Richter.
Die Zuständigkeit der Kammern richtet sich nach den Nachnamen der
Kläger.