Sachsen kritisiert Wiederherstellungsverordnung der EU

13.05.2025 13:41

Schon die Bezeichnung ist ein Wortungetüm: Europäische Verordnung
über die Wiederherstellung der Natur - kurz:
Wiederherstellungsverordnung. Sachsen hält sie in bisheriger Form für
nicht umsetzbar.

Dresden (dpa/sn) - Sachsens Umweltminister Georg-Ludwig von
Breitenbuch hält die sogenannte Wiederherstellungsverordnung der EU
für viel zu bürokratisch. «Im Kern kann man das Anliegen der
EU-Verordnung nachvollziehen: Wir alle wünschen uns eine lebenswerte
und gesunde Natur. Doch es gleicht einer Fahrt im Dunkeln», äußerte
der Minister seine Zweifel nach der Kabinettssitzung in Dresden.
Weder könne man die Richtung noch das konkrete Ziel der Verordnung
oder den Weg dahin erkennen. So etwas müsse aber gangbar gestaltet
werden. 

Renaturierung auf mindestens 20 Prozent der Fläche

Die Verordnung gilt seit August 2024 und ist für alle
EU-Mitgliedsstaaten bindend. Ihr Ziel besteht darin, bis zum Jahr
2030 auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen der
Europäischen Union Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur
vorzunehmen, bis 2050 sollen alle defizitären Ökosysteme abgedeckt
sein. 

So sollen etwa 30 Prozent der früheren Moorflächen, die inzwischen
landwirtschaftlich genutzt werden, wieder vernässt und so zum Moor
umgestaltet werden. 

«Allerorts setzen wir uns für Bürokratieabbau und schlanke Verfahren

ein. Die Wiederherstellungsverordnung indes ist das Gegenteil»,
betonte der Minister und sah drei wesentliche Herausforderungen bei
der Umsetzung: Zeit, Geld und Akzeptanz. 

Der ambitionierte Zeitplan dürfte angesichts der Detailtiefe der
Regelungen kaum zu halten sein. Die Kosten würden eine extreme
Kraftanstrengung bedeuten, viele Flächen könnten nur mit der
Akzeptanz ihrer Privateigentümer bearbeitet werden: «Das ist so nicht
leistbar.»

Sachsen fordert Nachbesserung der Verordnung

Nach den Worten des Ministers will Sachsen die EU in die Pflicht
nehmen und auf der Fahrt zur Umsetzung das eine oder andere
«Stoppschild» setzen. Man werde sich solide vorbereiten und mit Hilfe
einer interministeriellen Arbeitsgruppe den Nebel lichten. Die
Verordnung müsse von der EU überdacht und handhabbar gemacht werden.
Sachsen habe bereits das deutliche Signal gesendet, dass die
Verordnung in dieser Form zurückgenommen werden sollte.