EU plant neues elektronisches Einreisesystem
19.05.2025 20:27
Elektronisch, biometrisch, kontrolliert: Ein neues Einreisesystem
soll künftig alle Bewegungen von Nicht-EU-Bürgern im Schengen-Raum
dokumentieren. Doch die Umstellung braucht Zeit.
Brüssel (dpa) - Um irreguläre Migration besser zu kontrollieren, will
die EU den Weg für ein neues elektronisches Einreisesystem
freimachen. Vertreter des Europaparlaments und der Regierungen der
Mitgliedstaaten verständigten sich in Brüssel auf einen schrittweisen
Start des sogenannten Entry/Exit-Systems (EES), hieß es in einer
Mitteilung. Das System soll künftig automatisch erfassen, welche
Nicht-EU-Bürger in einen EU-Mitgliedstaat ein- oder ausreisen - mit
biometrischen Daten wie Fingerabdrücken und Gesichtsbildern.
Mit dem neuen Einreisesystem soll irreguläre Migration besser
kontrolliert und Identitätsbetrug erschwert werden. Die Datenbank
soll unter anderem anzeigen, ob Personen sich länger als erlaubt im
Schengenraum aufhalten. Mitgliedstaaten sollen künftig in Echtzeit
auf Reisedaten und Aufenthaltsstatus von Drittstaatsangehörigen
zugreifen können.
Digitaler Grenzposten mit Übergangsphase
Vorgesehen ist eine Einführungsphase über sechs Monate: In den ersten
zwei Monaten dürfen die Staaten das System noch ohne biometrische
Daten betreiben. Ab dem dritten Monat sollen mindestens 35 Prozent
der Grenzübertritte über das neue System laufen. Die vollständige
Umstellung soll spätestens nach einem halben Jahr erfolgen. Bis dahin
wird weiterhin zusätzlich manuell gestempelt.
Der zuständige EU-Kommissar Magnus Brunner betonte, dass das
Einreisesystem dabei helfen solle, bestehende Lücken zu schließen.
«Zum ersten Mal werden wir über vollständige, zuverlässige
Echtzeitinformationen darüber verfügen, wer den Schengen-Raum betritt
und verlässt», sagte er in einer Mitteilung.
Ein konkretes Startdatum für das neue System steht noch nicht fest -
dafür ist laut Mitteilung der EU-Staaten ein gesonderter Beschluss
der Kommission notwendig. Die nun erzielte Einigung muss noch formell
vom Rat und dem Parlament bestätigt werden.