EU-Kommission will Rückführung in Drittstaaten erleichtern
20.05.2025 14:27
Mit einem Vorschlag aus Brüssel sollen Asylverfahren in der EU
deutlich beschleunigt werden. Was könnte sich dadurch für
Schutzsuchende und Mitgliedstaaten ändern?
Brüssel (dpa) - Im Bemühen um schnellere Asylverfahren will die
EU-Kommission es vereinfachen, Schutzsuchende in Drittstaaten
zurückzuschicken - auch wenn sie dort nur kurz durchgereist sind.
Bislang war nötig, dass Asylsuchende eine enge Verbindung zu einem
solchen Drittstaat haben, etwa durch Familienangehörige oder einen
längeren Aufenthalt. Künftig könne bereits ausreichen, dass die
betroffene Person das Land auf der Flucht durchquert habe, bevor es
die EU erreichte, teilte die Brüsseler Behörde mit. Das EU-Parlament
und die Mitgliedstaaten müssen dem Vorschlag noch zustimmen.
Ein ausreichender Bezug zu einem sicheren Drittstaat soll laut
Kommission künftig auf zwei Arten bestehen: Entweder die betroffene
Person ist dort auf der Flucht durchgereist - oder das EU-Land hat
ein entsprechendes Abkommen mit dem Drittstaat geschlossen. In beiden
Fällen könnte eine Rückführung möglich sein. Ausgenommen davon si
nd
unbegleitete Minderjährige.
Bevor ein Mitgliedstaat solche Vereinbarungen abschließt, soll er die
Kommission und die anderen EU-Länder informieren. Damit soll
verhindert werden, dass einzelne Staaten eigenständig Regelungen
schaffen, die nicht den EU-Standards entsprechen.
Beschleunigung der Verfahren
Ziel ist es, dass Mitgliedstaaten Asylanträge leichter als unzulässig
einstufen können - und Schutzsuchende in Länder zurückschicken, in
denen sie bereits effektiven Schutz erhalten könnten. So sollen
Verfahren beschleunigt und die nationalen Asylsysteme entlastet
werden. Die Kommission betonte dabei, dass Grundrechte und rechtliche
Garantien für Antragsteller gewahrt bleiben sollen.
Ob ein Drittstaat als sicher gilt, hängt laut der Brüsseler Behörde
unter anderem vom Schutz vor Zurückweisung, vom Zugang zu
Asylverfahren und vom Fehlen ernsthafter Gefahren für Leben und
Freiheit ab - etwa aufgrund von Herkunft, Religion oder politischer
Überzeugung.
Teil des EU-Migrationspakts
Außerdem schlägt die Kommission vor, dass ein Einspruch gegen die
Ablehnung eines Asylantrags künftig nicht mehr automatisch eine
aufschiebende Wirkung hat. Das heißt: Auch wenn Betroffene rechtlich
gegen eine Entscheidung vorgehen, könnten sie bereits zurückgeführt
werden. Damit sollen lange Verfahren und Blockaden vermieden werden.
Der Vorschlag der Brüsseler Behörde ist Teil des Pakts für Migration
und Asyl. Die Kommission setzt damit eine Verpflichtung um, das
Konzept des sicheren Drittstaats bis Juni 2025 zu überprüfen.