EU-Kommission will Überstellungen in Drittstaaten erleichtern
20.05.2025 17:21
Mit einem Vorschlag aus Brüssel sollen Asylverfahren in der EU
deutlich beschleunigt werden. Was könnte sich dadurch für
Schutzsuchende und Mitgliedstaaten ändern?
Brüssel (dpa) - Im Bemühen um schnellere Asylverfahren will die
EU-Kommission es vereinfachen, Schutzsuchende in Drittstaaten zu
überstellen - auch wenn sie dort nur kurz durchgereist sind. Bislang
war nötig, dass Asylsuchende eine enge Verbindung zu einem solchen
Drittstaat haben, etwa durch Familienangehörige oder einen längeren
Aufenthalt. Künftig könne bereits ausreichen, dass die betroffene
Person das Land auf der Flucht durchquert habe, bevor es die EU
erreichte, teilte die Brüsseler Behörde mit. Das EU-Parlament und die
Mitgliedstaaten müssen dem Vorschlag noch zustimmen.
Ein ausreichender Bezug zu einem sicheren Drittstaat soll laut
Kommission künftig auf zwei Arten bestehen: Entweder die betroffene
Person ist dort auf der Flucht durchgereist - oder das EU-Land hat
ein entsprechendes Abkommen mit dem Drittstaat geschlossen. In beiden
Fällen könnte eine Überstellung möglich sein. Ausgenommen davon sin
d
unbegleitete Minderjährige.
EU-Kommissar Brunner: Erheblicher Migrationsdruck
Bevor ein Mitgliedstaat solche Vereinbarungen abschließt, soll er die
Kommission und die anderen EU-Länder informieren. Damit soll
verhindert werden, dass einzelne Staaten eigenständig Regelungen
schaffen, die nicht den EU-Standards entsprechen.
Der zuständige EU-Kommissar Magnus Brunner betonte, dass die
EU-Länder in den letzten zehn Jahren unter erheblichem
Migrationsdruck gestanden hätten. Das überarbeitete Konzept des
sicheren Drittstaats sei ein Instrument, um «die Mitgliedstaaten bei
der effizienteren Bearbeitung von Asylanträgen zu unterstützen».
Beschleunigung der Verfahren
Ziel ist es, dass Mitgliedstaaten Asylanträge leichter als unzulässig
einstufen können - und Schutzsuchende in Länder zu schicken, in denen
sie bereits effektiven Schutz erhalten könnten. So sollen Verfahren
beschleunigt und die nationalen Asylsysteme entlastet werden. Die
Kommission betonte dabei, dass Grundrechte und rechtliche Garantien
für Antragsteller gewahrt bleiben sollen.
Ob ein Drittstaat als sicher gilt, hängt laut der Brüsseler Behörde
unter anderem vom Schutz vor Zurückweisung, vom Zugang zu
Asylverfahren und vom Fehlen ernsthafter Gefahren für Leben und
Freiheit ab - etwa aufgrund von Herkunft, Religion oder politischer
Überzeugung.
Teil des EU-Migrationspakts
Außerdem schlägt die Kommission vor, dass ein Einspruch gegen die
Ablehnung eines Asylantrags künftig nicht mehr automatisch eine
aufschiebende Wirkung hat. Das heißt: Auch wenn Betroffene rechtlich
gegen eine Entscheidung vorgehen, könnten sie bereits in einen
Drittstaat gebracht werden. Damit sollen lange Verfahren und
Blockaden vermieden werden.
Der Vorschlag der Brüsseler Behörde ist Teil des Pakts für Migration
und Asyl. Die Kommission setzt damit eine Verpflichtung um, das
Konzept des sicheren Drittstaats bis Juni 2025 zu überprüfen.