EU-Gericht nickt Fangverbote in der Nordsee ab
21.05.2025 14:47
Krabbenfischer fürchten um ihr Einkommen, die EU will gefährdete
Arten schützen: Ein Urteil zu Fangverboten in der Nordsee sorgt jetzt
für Klarheit - doch um die Fischbestände geht es gar nicht.
Luxemburg (dpa) - Die deutschen Nordseefischer müssen im Rechtsstreit
um spezielle Fangverbote einen Rückschlag hinnehmen. Das Gericht der
EU wies ihre Klage gegen entsprechende Verbote der EU-Kommission in
vollem Umfang ab, wie es in Luxemburg mitteilte. Dem klagenden
Verband der Deutschen Kutter- und Küstenfischer sei es nicht
gelungen, die vorgebrachten Gründe für Fangverbote zu entkräften.
Insbesondere geht es bei den Verboten um Fangarten, bei denen Netze
oder Teile davon über den Meeresboden gezogen werden, was etwa bei
den Krabbenfischern der Fall ist. Die Brüsseler Behörde will mit den
Einschränkungen Sandbänke und Riffe schützen, wo Schleppnetze demnach
Schweinswale und diverse Vogelarten bedrohen. Konkret geht es um
Maßnahmen in den Gebieten Sylter Außenriff, Borkum-Riffgrund,
Doggerbank und östliche Deutsche Bucht sowie Klaverbank, Friese Front
und Centrale Oestergronden.
Der Verband wollte vor Gericht Ausnahmen für jene EU-Schutzgebiete
erreichen, die innerhalb der deutschen Ausschließlichen
Wirtschaftszone (AWZ) liegen, also dem Seegebiet jenseits des
Küstenmeers. Vor Gericht argumentierte er unter anderem, dass die
verbotenen Gebiete weiträumiger gefasst wurden als es zum Schutz der
Habitate erforderliche wäre. Es sei zudem erwiesen, dass die
Krabbenfischerei keine erheblich negativen Auswirkungen auf das
Habitat Sandbank habe.