Verbraucherschützer gehen gegen Handgepäck-Gebühr vor
21.05.2025 15:08
Wer auf Billigflügen größeres Handgepäck mitnehmen möchte, muss o
ft
draufzahlen. Fluggäste werden dadurch ausgenutzt, sagen
Verbraucherschutzgruppen - und fordern die EU-Kommission zur Tat auf.
Brüssel (dpa) - Auf vielen Flügen fällt für Handgepäck ab einer
bestimmten Größe eine zusätzliche Gebühr an -
Verbraucherschutzgruppen haben dagegen nun eine offizielle Beschwerde
bei der EU-Kommission eingereicht. Die Fluggesellschaften würden ihre
Kundinnen und Kunden mit dieser Praxis ausbeuten, teilte der
europäische Verbraucherschutz-Dachverband Beuc in Brüssel mit.
Auch die Mitgliedsorganisationen reichten bei ihren zuständigen
Behörden demnach entsprechende Beschwerden ein. In Deutschland
beteiligt sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Konkret
richtet sich die EU-weite Beschwerde gegen sieben Fluggesellschaften
- darunter Ryanair, Easyjet und Wizz Air. Diese erlauben die
kostenlose Mitnahme eines kleinen Handgepäckstücks, das in der Regel
unter den Sitz passen muss.
EU-Gericht: Angemessenes Handgepäck muss gratis sein
Beuc verweist auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2014.
Dieser kippte zwar ein spanisches Gesetz, das sogar Aufgabegepäck zum
festen Bestandteil eines Tickets erklären sollte - für Handgepäck
dürfe aber keine zusätzliche Gebühr erhoben werden, solange es
«angemessene Vorgaben» zu Größe und Gewicht erfülle. Wo genau die
se
Grenze liegt, ist im EU-Recht bislang nicht geregelt.
Aus Sicht der Verbraucherschützer sind die Grenzen der angesprochenen
Fluggesellschaften nicht angemessen und damit rechtswidrig. Reisende
würden genügend Kleidung und persönliche Gegenstände mitnehmen woll
en
- genug Sachen für einen Rollkoffer, sagte der Beuc-Generaldirektor
Agustín Reyna. «Ich kann nicht verstehen, wie es angemessen sein
soll, für eine mindestens zwei bis drei Tage lange Reise alles in
eine kleine Tasche zu packen.»
Noch dazu würden die Passagiere ihr Handgepäck selbst transportieren
und dafür haften. Denn anders als beim Aufgabegepäck - dessen
Verladung am Flughafen die Airlines bezahlen und für das sie während
des Flugs die Haftung übernehmen - verursache Handgepäck keine
zusätzlichen Kosten. Eine zusätzliche Gebühr sei daher nicht
gerechtfertigt.
Ryanair: Vorschrift würde Ticketpreise erhöhen
Ryanair wies die Vorwürfe in einer ersten Reaktion klar zurück. Dass
nur eine kleine Tasche im Ticketpreis inbegriffen ist, sei mit dem
EU-Recht vereinbar und durch das Gerichtsurteil gedeckt. Den
Kundinnen und Kunden gebe Ryanair die Wahl, ob sie ein größeres
Handgepäckstück benötigten - dies zur Vorschrift zu machen, würde
«die Ticketpreise für alle Passagiere erhöhen», teilte die irische
Fluggesellschaft mit.
Verbraucherschützer fordern klare Regeln auf EU-Ebene
Mit der Beschwerde will Beuc erreichen, dass die EU-Kommission die
Unternehmen etwa mit einer Strafe belegt oder sie zum Verzicht auf
die zusätzlichen Gebühren verordnet. Um Konflikten in Zukunft aus dem
Weg zu gehen, forderten die Verbraucherschützer eindeutige Regeln auf
EU-Ebene. So solle festgelegt werden, bis zu welcher Größe ein
Handgepäckstück als angemessen gilt und welche Leistungen ein Ticket
zwingend beinhalten muss.
Eine geplante Reform der Fluggastrechte-Verordnung, über die die
EU-Staaten derzeit beraten, sei dafür die «perfekte Gelegenheit»,
sagte Reyna. Das EU-Parlament beauftragte die Kommission bereits
2023, genaue Regeln festzulegen - diese verwies die Aufforderung an
die Fluggesellschaften, die untereinander bislang keine geeinten
Gepäckregeln vereinbarten.