Hubig will Entschädigungsregel für Flugreisende verteidigen

23.05.2025 10:46

Von Verspätungen betroffene Fluggäste könnten in Zukunft seltener
Anspruch auf Entschädigung haben. Die Bundesjustizministerin hält
nichts von solchen Plänen, die auf EU-Ebene diskutiert werden.

Berlin (dpa) - Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat sich
deutlich gegen eine in Brüssel diskutierte Änderung der
Entschädigungsvorschriften für von Verspätung betroffene Fluggäste

ausgesprochen. «Stundenlange Flugverspätungen sind ein echtes
Ärgernis», sagte die SPD-Politikerin, die in der Bundesregierung für

den Verbraucherschutz verantwortlich ist.

Solche Verspätungen könnten wichtige Pläne durcheinanderbringen oder

den Start in den verdienten Urlaub vermiesen. Das koste wertvolle
Lebenszeit, sagte die Ministerin der Deutschen Presse-Agentur.

Über Reformpläne soll bald entschieden werden

Die EU-Staaten beraten derzeit über einen Vorschlag der Europäischen
Kommission, der unter anderem Entschädigungen erst bei deutlich
längeren Verspätungen als bisher vorsieht.

Derzeit gilt nach der Flugastrechte-Verordnung von 2004 (EG 261),
dass Fluggäste ab drei Stunden Verspätung Anspruch auf eine pauschale
Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro haben. 

Nach dem Vorschlag der Kommission soll diese Schwelle auf fünf bis
zwölf Stunden angehoben werden und jeweils von der Flugdistanz
abhängig sein. Damit würden Verbraucherschützern zufolge rund 80
Prozent der Entschädigungen entfallen.

«Verbraucherrechte sind kein Luxus, den man in wirtschaftlich
herausfordernden Zeiten einfach abschaffen kann», sagte Hubig. Sie
werde sich deshalb dafür einsetzen, dass Flugreisende auch weiterhin
ab einer Verspätung von drei Stunden entschädigt werden. «Deutschland

kann in Brüssel keiner Regelung zustimmen, die einseitig an den
Interessen der Airlines ausgerichtet ist», sagte die Ministerin in
Berlin, wo heute die Verbraucherschutzministerkonferenz endet. 

Kontrovers diskutiert wird neben den Regelungen zu Entschädigungen
für verspätete und ausgefallene Flüge aktuell auch über das
Geschäftsmodell einiger Airlines, für größeres Handgepäck zusät
zliche
Gebühren zu verlangen.