EU-Reform könnte Fluggastrechte deutlich schwächen
24.05.2025 04:45
Wenn ein gebuchter Flug mehr als drei Stunden Verspätung hat, haben
Passagiere Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Möglicherweise
gibt es in Zukunft für Betroffene jedoch deutlich seltener Geld.
Brüssel (dpa) - Von Verspätungen betroffene Fluggäste könnten laut
Verbraucherschützern in Zukunft deutlich seltener Anspruch auf
Entschädigung haben. Die EU-Staaten beraten derzeit über einen
Vorschlag der Europäischen Kommission, der unter anderem
Entschädigungen erst bei deutlich längeren Verspätungen als bisher
vorsieht.
Derzeit gilt nach der Flugastrechteverordnung von 2004 (EG 261), dass
Fluggäste ab drei Stunden Verspätung Anspruch auf eine pauschale
Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro haben. Nach dem Vorschlag der
Kommission soll diese Schwelle auf fünf bis zwölf Stunden angehoben
werden und jeweils von der Flugdistanz abhängig sein. Damit würden
Verbraucherschützern zufolge rund 80 Prozent der Entschädigungen
entfallen.
Kritik von der Justizministerin und Verbraucherschützern
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat sich deutlich gegen die
diskutierte Änderung der Entschädigungsvorschriften ausgesprochen.
«Verbraucherrechte sind kein Luxus, den man in wirtschaftlich
herausfordernden Zeiten einfach abschaffen kann», sagte die
SPD-Politikerin, die in der Bundesregierung für den Verbraucherschutz
verantwortlich ist. Sie werde sich deshalb dafür einsetzen, dass
Flugreisende auch weiterhin ab einer Verspätung von drei Stunden
entschädigt werden.
Diese Anpassung wäre ein gravierender Rückschritt, sagte die
Co-Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ),
Karolina Wojtal. Die meisten Verspätungen im Luftverkehr lägen
zwischen zwei und vier Stunden. «Airlines könnten dazu verleitet
werden, Flüge gezielt zu verspäten, anstatt sie zu annullieren, um
Entschädigungen zu umgehen.»
Ausgang der Gespräche unklar
Die europäische Lobbyorganisation «Airlines for Europe» (A4E)
befürwortet eine Reform mit verlängerten Zeitschwellen. «Wenn etwas
schiefgeht, braucht es Zeit, um ein Ersatzflugzeug oder eine
Ersatzcrew zu finden», schreibt A4E auf der eigenen Website. Durch
verlängerte Schwellenwerte hätten die Airlines gute Chancen, eine
Lösung zu finden, die den Flugplan wiederherstelle und Passagiere ans
Ziel bringe. Das käme schließlich den Fluggästen entgegen.
Die Reform ist bisher nicht beschlossen. Noch ist unklar, inwieweit
die EU-Staaten dem Vorschlag der Kommission folgen oder noch
Änderungen vornehmen. Zudem muss ein endgültiger Kompromiss mit dem
EU-Parlament gefunden werden. Das Ergebnis dieser Verhandlungen wird
darüber entscheiden, wie die endgültige Reform aussieht.