Europarat wehrt sich gegen Kritik an Abschiebe-Urteilen
25.05.2025 00:01
Neun EU-Länder wollen mehr Freiräume bei der Abschiebung straffällig
gewordener Ausländer - und kritisieren den Gerichtshof für
Menschenrechte. Aus Straßburg kommt eine deutliche Antwort.
Straßburg (dpa) - Der Europarat tritt Kritik von neun EU-Ländern an
der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
in Abschiebefällen entgegen. In einer von Rechtsstaatlichkeit
bestimmten Gesellschaft dürfe keine Justiz politischem Druck
ausgesetzt sein, erklärte Generalsekretär Alain Berset.
«Institutionen, die Grundrechte beschützen, können sich nicht
politischen Zyklen beugen.» Der Gerichtshof dürfe nicht zur Waffe
gemacht werden - weder gegen Regierungen noch von ihnen.
Neun EU-Länder hatten am Donnerstag mehr Freiräume bei der
Abschiebung straffällig gewordener Ausländer gefordert. Sie
kritisierten in einer gemeinsamen Erklärung, dass die Interpretation
der Europäischen Menschenrechtskonvention in manchen Abschiebefällen
zum Schutz der falschen Personen geführt habe. Der Brief entstand auf
Initiative Dänemarks und Italiens, unterzeichnet haben ihn zudem
Österreich, Belgien, Tschechien, Estland, Lettland, Litauen und
Polen.
Berset warnte in seiner Reaktion auch, der Gerichtshof sei das
einzige internationale Gericht, das über Menschenrechtsverletzungen
im Kontext des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine urteile.
«Dies sollte nie untergraben werden.»
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Sitz im
französischen Straßburg gehört zum Europarat. Die von der EU
unabhängigen Organe des Gerichts setzen sich für den Schutz der
Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein. Grundlage ist dabei die
Europäische Menschenrechtskonvention.