Kunden getäuscht: EU geht gegen Shein vor
26.05.2025 14:56
Künstliche Rabatte und Verstöße beim Umtauschrecht: Aus Sicht der
EU-Behörden muss der Onlinehändler Shein ordentlich nachbessern. Was
könnte sich für Kundinnen und Kunden ändern?
Brüssel (dpa) - Das asiatische Shoppingportal Shein muss wegen
Verstößen gegen EU-Vorschriften beim Verbraucherschutz nachbessern.
Der Modehändler führe Kundinnen und Kunden mit fehlenden oder
missverständlichen Angaben in die Irre, teilten die EU-Kommission und
das Netzwerk der europäischen Verbraucherschutzbehörden (CPC-Netz)
mit. Shein muss nun innerhalb eines Monats Verbesserungsvorschläge
vorlegen, um möglichen Strafen aus dem Weg zu gehen.
Der in China gegründete und heute in Singapur ansässige Modekonzern
ist sowohl Hersteller, Händler als auch Marktplatz. Shein bietet
niedrige Preise an, steht aber unter anderem wegen der
Produktqualität und unfairer Wettbewerbsbedingungen in der Kritik.
Was werfen die Behörden Shein vor?
Die Behörden nennen gleich mehrere Vorgehensweisen als Beispiele: So
zeige Shein etwa Rabatte an, die nicht auf den ursprünglichen Preis
der Produkte zurückgehen würden. Zudem werde Druck auf
Verbraucherinnen und Verbraucher ausgeübt, indem ihnen künstliche
Kauf-Fristen gesetzt würden. Auch zur Nachhaltigkeit der Produkte
habe Shein falsche Angaben gemacht.
Bei Problemen und Konflikten gebe es keine gut erreichbaren
Ansprechpartner. Auch den Umgang mit dem Umtauschrecht bemängelten
die Behörden. So stelle Shein darüber nicht genügend Informationen
bereit und verarbeite Rücksendungen nicht nach den EU-Vorschriften.
Shein: «Konstruktive» Zusammenarbeit mit den Behörden
Shein ging in einer Stellungnahme nicht auf die einzelnen Vorwürfe
ein, verwies aber auf eine «konstruktive» Zusammenarbeit mit den
EU-Behörden. Der Konzern wolle vorzeigen, dass man sich zum Einhalten
des EU-Rechts bekenne. «Wir werden uns weiter an diesem Prozess
beteiligen, um jegliche Bedenken anzugehen», teilte ein Sprecher der
Deutschen Presse-Agentur mit.
EU-Behörden gehen auch gegen Temu vor
Die EU-Behörden weiten ihr Vorgehen gegen asiatische Versandhändler
damit weiter aus. Den chinesischen Online-Marktplatz Temu forderten
die EU-Kommission und das CPC-Netz bereits im November wegen
ähnlicher Rechtsverstöße zu Verbesserungen auf. Im selben Monat war
auch die Untersuchung gegen Shein eingeleitet worden.
Dazu gibt es Erwägungen, in der EU für Pakete aus Drittstaaten
künftig eine Pauschalabgabe von bis zu zwei Euro zu erheben. Damit
könnten unter anderem «erhöhte Überwachungskosten» gedeckt werden
,
wie aus einem Papier der EU-Kommission hervorgeht. Im vergangenen
Jahr sind demnach täglich rund zwölf Millionen Pakete in der EU
angekommen - deutlich mehr als in den beiden Vorjahren.