Kanzleramtschef: Zugriff auf russisches Geld genau prüfen
31.05.2025 11:50
Sollte russisches Vermögen beschlagnahmt werden, um die Ukraine zu
unterstützen? Kanzleramtschef Thorsten Frei lässt Sympathien für
dieses Vorgehen erkennen.
Berlin (dpa) - Kanzleramtsminister Thorsten Frei plädiert für eine
intensive Prüfung der Frage, ob in der EU eingefrorenes russisches
Staatsvermögen zugunsten der Ukraine beschlagnahmt werden sollte.
«Jedes Gerechtigkeitsgefühl sagt einem, dass das notwendig ist
angesichts der immensen Schäden und des menschlichen Leides, das
Russland in der Ukraine anrichtet», sagte der CDU-Politiker der
«Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung» auf die Frage, ob die
Ukraine das Geld bekommen sollte.
Frage der Sicherheit ausländischen Geldes spielt eine Rolle
«Wir erleben derzeit die stärksten Bombardierungen seit Ausbruch des
Krieges», sagte Frei. «Und deshalb ist es nur gerecht, wenn
russisches Geld dafür eingesetzt wird, das Notwendige zur
Verteidigung zu tun.»
Andererseits gehe es um die Frage, wie sicher ausländisches Geld sei,
das in der EU beziehungsweise in Deutschland angelegt werde, betonte
Frei. «Aber wir sind in einer Situation, in der ich sage: Wir sollten
uns die Frage der russischen Staatsgelder noch sehr viel genauer
anschauen als bisher.» Wenn man einen Waffenstillstand mit
friedlichen Mitteln erreichen wolle, sei der Besteckkasten begrenzt.
«Deshalb bin ich sehr dafür, die zur Verfügung stehenden Werkzeuge
auch zum Einsatz zu bringen.»
Zinserträge kommen der Ukraine schon zugute
Nach früheren Kommissionsangaben sind rund 210 Milliarden Euro der
russischen Zentralbank in der EU eingefroren, wobei der Großteil von
dem in Brüssel ansässigen Finanzinstitut Euroclear verwahrt wird. Die
EU nutzt seit Mitte vergangenen Jahres die Zinserträge zur
Finanzierung von Waffen- und Munitionslieferungen an die Ukraine.
Die russischen Zentralbank-Gelder durch einen Enteignungsbeschluss
direkt zu nutzen, wird von vielen in der EU skeptisch gesehen. Als
Grund gelten rechtliche Bedenken und wahrscheinliche
Vergeltungsmaßnahmen. Moskau hatte die EU bereits 2023 davor gewarnt,
das Eigentum des russischen Staates oder russischer Bürger zu
konfiszieren.