EU-Verkehrsminister stimmen über neue Fluggastrechte ab

05.06.2025 03:30

Nach langem Stillstand wird in der EU wieder über eine Änderung der
Fluggastrechte diskutiert. Im Zentrum der Debatte: Nach wie viel
Verspätung sollten Reisende Anspruch auf Entschädigung haben?

Luxemburg/Berlin (dpa) - Die Verkehrsminister der EU-Staaten wollen
am Donnerstag über eine Änderung der europäischen Fluggastrechte
abstimmen. Im Zentrum der Reform steht, ab welcher Verspätung,
Reisende Anspruch auf Entschädigung haben. Zur Debatte steht unter
anderem, ob dies nach drei, vier oder fünf Stunden Verspätung der
Fall sein soll. 

Dabei zeichnet sich nach Angaben aus EU-Kreisen für keinen der
Vorschläge bislang eine klare Mehrheit ab. Deutschland stellt sich in
der Debatte klar gegen die Vier- und Fünf-Stunden-Vorschläge. So
hatte etwa Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) gesagt, sie
werde sich dafür einsetzen, dass Flugreisende auch weiterhin ab einer
Verspätung von drei Stunden entschädigt werden. 

Bislang Entschädigung von bis zu 600 Euro 

Laut geltender Fluggastrechteverordnung besteht für Fluggäste
pauschal ab drei Stunden Verspätung Anspruch auf Entschädigung,
sofern die Airline diese verschuldet:

* 250 Euro für Flüge bis 1.500 km
* 400 Euro für Flüge bis 3.500 km
* 600 Euro für Langstreckenflüge mit mehr als 3.500 km

Airlines argumentieren mit schnelleren Ersatzflügen

Zuvor hat der deutsche Lobbyverband BDL beim Institut Yougov eine
Umfrage unter Passagieren in Auftrag gegeben. Unter der Vorgabe, dass
sie noch am selben Tag ihr Ziel erreichen, waren demnach 73 Prozent
der befragten Passagiere bereit, erst nach fünf Stunden Verspätung
einen Entschädigungsanspruch zu erhalten. Nur 21 Prozent fanden die
Entschädigungszahlung bereits nach drei Stunden wichtiger. Dafür
nähmen sie in Kauf, ihr Ziel gegebenenfalls erst ein oder zwei Tage
später zu erreichen. 

Die Airlines und ihre Verbände argumentieren, dass sie an vielen
Zielen in Europa technisch nicht in der Lage seien, innerhalb von
drei Stunden ein Ersatzflugzeug samt Crew zu stellen. Im Zweifel
werde dann auf einen zusätzlichen Flug verzichtet, weil die hohen
Entschädigungszahlungen ohnehin bereits angefallen seien. Fünf
Stunden sei die bessere Frist. 

Verbraucherschützer warnen davor, dass bei einer Änderung auf fünf
Stunden 80 Prozent der betroffenen Passagiere nicht mehr entschädigt
werden würden.

EU-Parlamentarier: EU-Staaten greifen zu stark in Fluggastrechte ein 

«Der Vorschlag der Mitgliedstaaten greift zu tief in die
Fluggastrechte der Passagiere ein», so der FDP-Europaabgeordnete
Jan-Christoph Oetjen. Im Europäischen Parlament gebe es bereits eine
Position «und ich sehe keinen Grund, diese gute Position noch einmal
anzupassen.» Voraussichtlich wolle das Europaparlament die
Drei-Stunden-Vorgabe beibehalten.

Grundsätzlich haben die Parlamentarier bei dem Vorhaben noch ein Wort
mitzureden und müssten den neuen Regeln ebenfalls zustimmen. Nach
Angaben aus dem Parlament besteht jedoch die Befürchtung, dass die
EU-Staaten ein Verfahren anwenden wollen, das Verhandlungen mit dem
Parlament erschweren könnte und das seit elf Jahren nicht mehr
angewendet worden sei. Damit könnten neue Regeln schneller als üblich
in Kraft treten.