EuGH-Generalanwältin: Ungarn lehnt mehrere EU-Grundwerte ab

05.06.2025 12:41

Ungarn gerät wegen seiner Maßnahmen gegen Homosexuelle und
Transpersonen zunehmend unter Druck. In einem Verfahren am EuGH legt
die Generalanwältin ihr Gutachten vor - mit sehr deutlichen Worten.

Luxemburg (dpa) - Im Verfahren um mutmaßlich diskriminierende Gesetze
in Ungarn hat die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH) eine erhebliche Entfernung Ungarns von den Grundwerten der EU
festgestellt. Ungarn vertrete nicht nur andere Auffassungen der
Grundwerte der EU, schrieb Generalanwältin Tamara Capeta in ihren
Schlussanträgen. «Vielmehr habe Ungarn mehrere dieser grundlegenden
Werte negiert und sich damit erheblich vom Modell einer
verfassungsmäßigen Demokratie (...) entfernt.»

Die Schlussanträge sind für die urteilenden Richter nicht bindend,
sie folgen ihnen aber häufig. Wann das Urteil verkündet wird, ist
bisher nicht bekannt.

Die Kommission hatte Ungarn wegen Gesetzen verklagt, die dem Land
zufolge dem Jugendschutz und dem Schutz vor Pädophilie dienen sollen.
Sie beschränken etwa den Zugang zu Inhalten, in denen es um
Änderungen des Geschlechts oder Homosexualität geht. Nach Ansicht der
Brüsseler Behörde verstößt Ungarn damit unter anderem gegen Artikel
2
des Vertrags der Europäischen Union. Derlei Verstöße könnten mit
einem Stimmrechtsentzug in der EU geahndet werden.

Die Generalanwältin empfahl den Richterinnen und Richtern nun, der
Klage der Kommission stattzugeben. Die fehlende Achtung oder
Ausgrenzung einer gesellschaftlichen Gruppe seien rote Linien, die
sich aus den EU-Werten ergäben.