EU-Staaten: Geld erst nach vier Stunden Flugverspätung

05.06.2025 17:58

Nach intensiven Verhandlungen steht am Abend eine Einigung: Künftig
soll es nach dem Willen der EU-Staaten erst später Geld für
Flugverspätungen geben als bislang. Deutschland wurde überstimmt.

Luxemburg (dpa) - Fluggäste sollen nach dem Willen der EU-Staaten
künftig erst nach vier Stunden Verspätung entschädigt werden - und
nicht wie bisher nach drei Stunden. Eine Mehrheit der
EU-Verkehrsminister hat sich bei einem Treffen in Luxemburg für die
Änderung ausgesprochen, wie die Deutsche Presse-Agentur aus
EU-Diplomatenkreisen erfuhr. Das Europaparlament kann noch Änderungen
an den neuen Regeln vornehmen. 

Die Vier-Stunden-Regel soll dem Willen der Minister zufolge für
Distanzen bis 3.500 Kilometer gelten. Für längere Flugreisen ist eine
Frist von sechs Stunden vorgesehen. 

Die Bundesregierung hatte sich dafür eingesetzt, dass Passagiere wie
bisher ab drei Stunden Verspätung entschädigt werden und dafür
pauschal eine Entschädigung von 300 Euro bekommen. Dadurch wären
Verbraucherrechte gewahrt, aber auch Fluggesellschaften auf
Langstreckenflügen entlastet worden, sagte Bundesverkehrsminister
Patrick Schnieder (CDU) vor dem Treffen.

Entsprechend stimmte Deutschland der Änderung bei der Sitzung in
Luxemburg nicht zu. Verbraucherschützer warnen davor, dass bei einer
Änderung deutlich weniger Passagiere entschädigt werden würden. 

Bislang Entschädigung bis zu 600 Euro 

Laut geltender Fluggastrechteverordnung besteht bislang für Fluggäste
pauschal ab drei Stunden Verspätung Anspruch auf Entschädigung,
sofern die Airline diese verschuldet:

* 250 Euro für Flüge bis 1.500 km
* 400 Euro für Flüge bis 3.500 km
* 600 Euro für Langstreckenflüge mit mehr als 3.500 km

Airlines argumentieren mit schnelleren Ersatzflügen

Der deutsche Lobbyverband BDL hatte beim Institut Yougov eine Umfrage
unter Passagieren in Auftrag gegeben. Unter der Vorgabe, dass sie
noch am selben Tag ihr Ziel erreichen, waren demnach 73 Prozent der
befragten Passagiere bereit, erst nach fünf Stunden Verspätung einen
Entschädigungsanspruch zu erhalten. 

Nur 21 Prozent fanden die Entschädigungszahlung bereits nach drei
Stunden wichtiger. Dafür nähmen sie in Kauf, ihr Ziel gegebenenfalls
erst ein oder zwei Tage später zu erreichen. 

Die Airlines und ihre Verbände argumentieren, dass sie an vielen
Zielen in Europa technisch nicht in der Lage seien, innerhalb von
drei Stunden ein Ersatzflugzeug samt Crew zu stellen. Im Zweifel
werde dann auf einen zusätzlichen Flug verzichtet, weil die hohen
Entschädigungszahlungen ohnehin bereits angefallen seien. Fünf
Stunden sei die bessere Frist. Wie viel mehr Ersatzflüge genau durch
eine Fünf-Stunden-Regel noch am selben Tag stattfinden würden, ist
unklar.

Widerstand im Europaparlament

Grundsätzlich haben die Parlamentarier bei dem Vorhaben noch ein Wort
mitzureden und müssen den neuen Regeln ebenfalls zustimmen. Der
FDP-Europaabgeordnete Jan-Christoph Oetjen betonte vor der
Abstimmung, dass das Europäische Parlament bereits eine Position
habe, «und ich sehe keinen Grund, diese gute Position noch einmal
anzupassen». Voraussichtlich wolle das Europaparlament die
Drei-Stunden-Vorgabe beibehalten. Der CDU-Europaabgeordnete Jens
Gieseke betonte: «Als Parlament werden wir keine Verschlechterung des
Status quo akzeptieren.»