EU-Länder verständigen sich auf Schutz für Ukrainer bis 2027
13.06.2025 15:26
Ukrainische Geflüchtete sollen vorerst weiter ohne Asylantrag in der
EU leben können. Auch über Rückkehroptionen wird gesprochen.
Luxemburg (dpa) - Die EU-Mitgliedsstaaten haben eine politische
Grundsatzeinigung über die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes
für Flüchtlinge aus der Ukraine um ein weiteres Jahr - bis März 2027
- erreicht. Damit erhielten die Betroffenen weiterhin Zugang zum
Arbeitsmarkt, zu Sozialleistungen und zur medizinischen Versorgung,
ohne ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen, hieß es in einer
Mitteilung am Rande eines Treffens der EU-Innenminister in Luxemburg.
Die politische Einigung ist ein wichtiger Schritt. Die formelle
Verabschiedung durch die Mitgliedstaaten steht aber noch aus und wird
laut einem Sprecher in einer der kommenden Sitzungen erwartet.
Rückkehr in die Ukraine?
Parallel beraten die EU-Länder über eine Empfehlung der Kommission
zur Vorbereitung einer koordinierten Rückkehrstrategie. Diese soll
den Geflüchteten den Übergang in andere Aufenthaltsformen, wie etwa
Arbeits- oder Studentenvisa, erleichtern. Zudem sollen die
Informationen über Rückkehrmöglichkeiten verbessert und der Weg für
eine schrittweise Rückkehr in die Ukraine geebnet werden.
EU-Kommissar Magnus Brunner kündigte die Berufung eines
Sondergesandten für ukrainische Geflüchtete an. Sollte sich die Lage
in der Ukraine stabilisieren, könnte der Schutzstatus nach früheren
Worten Brunners auch vorzeitig aufgehoben werden.
Seit Beginn des russischen Angriffskrieges sind nach Angaben der
Kommission über 4,3 Millionen Menschen aus der Ukraine in die EU
geflohen. Deutschland hat mit über 1,2 Millionen die meisten
Geflüchteten aufgenommen.