EuGH-Generalanwältin fordert Milliardenstrafe für Google
19.06.2025 14:50
Die EU-Kommission legte Google eine Milliardenstrafe auf, weil es
seine Dominanz bei Handys missbrauche. Der US-Konzern zieht bis vor
den EuGH - doch laut der Generalanwältin ist die Sache eindeutig.
Luxemburg (dpa) - Im Rechtsstreit um die marktbeherrschende Stellung
von Google bei Smartphones schließt sich die Generalanwältin am
Europäischen Gerichtshof (EuGH) der Forderung nach einer
Milliardenstrafe an. Googles Einwände gegen die in erster Instanz
festgelegte Strafe von über 4,1 Milliarden Euro seien unbegründet,
schrieb Generalanwältin Juliane Kokott in ihren Schlussanträgen. Die
Meinung der Generalanwältin ist für die Richterinnen und Richter
nicht bindend - sie folgen ihr aber häufig.
Die Kommission warf dem Tech-Riesen vor, Herstellern von Mobilgeräten
und Mobilfunkanbietern rechtswidrige Beschränkungen auferlegt zu
haben. Demnach konnten Hersteller nur eine Lizenz für Googles
App-Store erhalten, wenn sie Googles Such-App und Browser
vorinstallierten. Der US-Konzern wolle seine Position bei
Suchdiensten stärken, um seine Werbeanzeigen zu mehren - und habe
dafür seine marktbeherrschende Stellung missbraucht.
Die Brüsseler Behörde verdonnerte Google deshalb 2018 zu einer Strafe
von rund 4,3 Milliarden Euro. In erster Instanz reduzierte das
Gericht der EU die Strafe auf rund 4,1 Milliarden Euro. Die
Generalanwältin empfiehlt den Richterinnen und Richtern am EuGH,
dieses Strafmaß zu bestätigen.
Google äußerte sich enttäuscht über die Schlussanträge. «Sollte
der
Gerichtshof dem folgen, würde dies Investitionen in offene
Plattformen verhindern und Android-Nutzern, Partnern und
App-Entwicklern schaden.»