EU-Gericht billigt Corona-Beihilfen für Condor

25.06.2025 16:21

Der Ferienflieger Condor bekam zu Corona-Zeiten hunderte Millionen
Euro an Beihilfen vom deutschen Staat. Zu Unrecht, meint der
Konkurrent Ryanair. Jetzt gibt es ein Urteil.

Luxemburg (dpa) - Das Gericht der Europäischen Union hat einen Teil
der hunderte Millionen schweren Corona-Beihilfen an die
Fluggesellschaft Condor für rechtens erklärt. Eine entsprechende
Klage des Wettbewerbers Ryanair wies das Gericht als unbegründet ab,
wie es in Luxemburg mitteilte. 

Ryanair hatte unter anderem argumentiert, die entschädigten Kosten
hätten nicht nur mit der Pandemie zu tun, sondern auch mit anderen
Schwierigkeiten des Konzerns. Gegen das Urteil sind noch Rechtsmittel
möglich.

Die EU-Kommission hatte 2021 drei Pakete mit deutschen
Corona-Beihilfen in Höhe von über 525 Millionen Euro gebilligt. Eines
davon - mit Darlehen in Höhe von 144 Millionen Euro - focht Ryanair
vor dem Gericht der EU an. Es sollte Condor für Schäden durch
Reisebeschränkungen entschädigen, die zwischen Mitte März und Ende
Dezember 2020 galten.

Ryanair hält Beihilfe für diskriminierend

Die irische Airline Ryanair hatte mehrere Indizien vorgebracht, mit
der sie eine zu ungenaue Prüfung durch die EU-Kommission nachweisen
wollte. Schäden seien bei Condor auch wegen der Umstrukturierung des
Konzerns entstanden, argumentierte Ryanair. Zudem seien die Beihilfen
gegenüber Wettbewerbern wie Ryanair diskriminierend und
unverhältnismäßig. Keines der vorgebrachten Argumente drang bei den
Richterinnen und Richter durch.

Ursprünglich hatte die Kommission ein noch größeres Beihilfepaket
genehmigt, jedoch klagte Ryanair erfolgreich vor dem EU-Gericht. Nun
stand der neu gefasste Beschluss der Kommission vor Gericht, gegen
den Ryanair erneut vorging - diesmal ohne Erfolg.

Ryanair verweist auf ähnliche Fälle

Ryanair reagierte auf das Urteil mit Verweis auf andere, ähnliche
Fälle, in denen das EU-Gericht zugunsten von Ryanair entschieden
hatte. Die Europäische Kommission habe die betreffenden
Mitgliedstaaten noch nicht aufgefordert, die rechtswidrigen Beihilfen
zurückzufordern und auch keine Maßnahmen zur Behebung des
entstandenen Wettbewerbsschadens auferlegt, so die irische
Fluggesellschaft. 

Condor teilte mit, das Gericht habe klar festgestellt, dass die
Hilfsmaßnahmen rechtmäßig und angemessen gewesen seien. «Condor
konnte dadurch die Arbeitsplatzsicherheit gewährleisten und unseren
Fluggästen weiterhin zuverlässige Verbindungen anbieten.»