BUND kritisiert Sachsens Haltung zum EU-Naturschutzplan

26.06.2025 10:31

Während Brüssel die Renaturierung von Naturflächen verbindlich macht,

äußert die Landesregierung Zweifel an der Umsetzung. Der
Umweltverband BUND will das nicht hinnehmen.

Dresden (dpa/sn) - Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) in
Sachsen hat die Haltung des sächsischen Umweltministeriums zur
EU-Wiederherstellungsverordnung scharf kritisiert. Der Umweltverband
wirft der Staatsregierung vor, notwendige Schritte gegen Artensterben
und Biodiversitätsverlust zu blockieren. Hintergrund ist die
Verordnung zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme, die bis
2030 Renaturierungsmaßnahmen auf mindestens 20 Prozent der Land- und
Meeresflächen in der EU vorsieht.

Mitte Mai hatte der sächsische Umweltminister Georg-Ludwig von
Breitenbuch die Verordnung als nicht praxistauglich kritisiert. Im
Kern könne man zwar das Anliegen nachvollziehen, allerdings äußerte
er Zweifel an der Umsetzung. «Allerorts setzen wir uns für
Bürokratieabbau und schlanke Verfahren ein. Die
Wiederherstellungsverordnung indes ist das Gegenteil», so der
CDU-Politiker. Die Verordnung müsse überarbeitet oder zurückgenommen

werden.

BUND widerspricht Umweltminister

Der BUND widersprach dieser Einschätzung scharf. «Solche Aussagen
verkennen die langfristigen ökologischen und ökonomischen
Realitäten», kritisierte der Vorsitzende, Felix Ekardt. Die
Verordnung sei ein überfälliger Schritt zur Bekämpfung des
Artensterbens, reiche seiner Meinung nach jedoch nicht aus. Vielmehr
sei eine tiefgreifende Wende in der Landwirtschaft notwendig - hin zu
weniger Pestiziden, geringerer Tierhaltung und mehr ökologischer
Resilienz. «Gerade die Landwirtschaft leidet bereits jetzt unter
Ernteausfällen infolge von Wetterextremen», betonte Ekardt. 

Die Folgen eines ungebremsten Artensterbens würden zudem auch
wirtschaftlich weit höhere Schäden verursachen als vorbeugender
Naturschutz. Bereits im Oktober 2024 hatte der Verband nach eigenen
Angaben eine Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht
eingereicht - mit dem Ziel, die bisherigen Naturschutzgesetze als
unzureichend feststellen zu lassen.

EU-Ziel: Renaturierung aller geschädigten Ökosysteme bis 2050

Die EU-Verordnung ist seit August 2024 in Kraft und für alle
Mitgliedsstaaten verbindlich. Neben der Wiedervernässung von Mooren
sollen bis 2050 alle geschädigten Ökosysteme in der EU
wiederhergestellt werden.