Werbung mit Umweltaussagen: härtere Auflagen geplant
07.07.2025 12:56
Viele Anbieter werben mittlerweile mit Umweltaussagen wie
«klimaneutral» oder «biologisch abbaubar». Doch behaupten lässt s
ich
viel. Nun sollen solche Aussagen stärker reguliert werden.
Berlin (dpa) - Für Werbung mit Umweltaussagen wie «klimafreundlich»
oder «biologisch abbaubar» sollen in Zukunft strengere Vorgaben für
Produkte und Dienstleistungen gelten. Ein entsprechendes Gesetz zur
Umsetzung von EU-Recht hat das Bundesjustizministerium in Berlin
veröffentlicht. Der Bundestag müsste den Neuerungen zustimmen.
Zukunftsaussagen künftig mit Umsetzungsplan
Oft sei unklar, was sich hinter Umweltaussagen verberge, erklärte
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). «Das wollen wir ändern:
Werbung mit Umweltaussagen soll künftig voraussetzen, dass man die
Aussage auch belegen kann.»
So sollen allgemeine Aussagen wie «nachhaltig» oder
«umweltfreundlich» nicht auf das gesamte Produkt bezogen werden
dürfen, wenn sie nur auf einen Teilaspekt des beworbenen Produkts
zutrifft. Werbeaussagen wie «bis 2030 sind alle unsere Verpackungen
vollständig recyclingfähig», muss ein realistischer, öffentlich
einsehbarer Umsetzungsplan beigefügt sein.
Siegel sollen weniger beliebig werden
Wenn ein Produkt oder eine Dienstleistung wie zum Beispiel ein
Streaming-Service als «klimaneutral» beworben wird, muss dies durch
den Kauf von CO2-Zertifikaten gedeckt sein. Klimaneutral bedeutet,
dass nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden als an anderer
Stelle auch wieder gebunden werden, zum Beispiel durch
Aufforstungsprojekte.
Ökologische oder soziale Nachhaltigkeitssiegel sollen künftig nicht
mehr einfach vom Anbieter selbst vergeben werden können, sondern
müssen staatlich festgesetzt sein oder auf einem
Zertifizierungssystem beruhen, das durch Dritte überprüft wird.
Werbung für bestimmte Produkte soll verboten werden
Produkte, die bewusst so hergestellt werden, dass sie nur begrenzt
haltbar sind, dürfen von Unternehmen nicht mehr beworben werden, wenn
ein Unternehmer dies weiß. Das würde zum Beispiel für Verkäuferinne
n
und Verkäufer von Elektrogeräten gelten, die wissen, dass ein
Hersteller absichtlich Teile von schlechter Qualität eingebaut hat,
damit Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Geräte häufiger ersetzen
müssen.
Zudem soll es neue Regeln gegen die manipulative Gestaltung von
Online-Seiten oder Apps geben. Konkret geht es um die Beeinflussung
beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen. So darf bei
mehreren Auswahlmöglichkeiten nicht mehr eine grafisch hervorgehoben
werden. Es soll auch verboten werden, Verbraucher wiederholt zu einer
Auswahl aufzufordern, obwohl sie diese Auswahl bereits getroffen
haben. Zudem muss das Verfahren zur Anmeldung und zur Beendigung
eines Dienstes vergleichbar gestaltet sein. Einen Dienst zu kündigen
darf also nicht schwerer sein, als sich anzumelden.