Aufrüstung: 15 EU-Länder nutzen Schuldenregel-Ausnahme
08.07.2025 14:56
Die EU rüstet auf - und einige Länder dürfen dafür mehr Schulden
machen als eigentlich erlaubt. Deutschland will das auch, bekommt
aber anders als andere Länder noch keinen Daumen nach oben.
Brüssel (dpa) - Um mehr in Verteidigung investieren zu können, darf
mehr als die Hälfte der EU-Staaten künftig die europäischen
Schuldenvorgaben übertreten. Die zuständigen EU-Finanzminister
erlaubten Polen, Belgien und 13 weiteren Ländern bei einem Treffen in
Brüssel, eine entsprechende Sonderregel zu nutzen.
Deutschland wartet noch auf Ok
Auch Deutschland will von dieser Sonderregel Gebrauch machen. Berlin
muss aber noch auf grünes Licht warten, da die Bundesregierung noch
keinen dafür notwendigen mittelfristigen Haushaltsplan eingereicht
hat. Generell gebe es aber keine Bedenken, dass die sogenannte
nationale Ausweichklausel auch für die Bundesrepublik genehmigt
werde, sagte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) jüngst. Für
Deutschland ist das wichtig, denn die nationale Schuldenbremse wurde
für Verteidigungsausgaben gelockert.
Sonderregel soll mehr Investitionen in Verteidigung möglich machen
Vor dem Hintergrund der anhaltenden russischen Aggression gegen die
Ukraine will die EU stark aufrüsten. Mit der Ausnahme von den
strengen Haushaltsregeln sollen mehr Investitionen in Verteidigung
ermöglicht werden. Die EU-Länder Belgien, Bulgarien, Dänemark,
Estland, Finnland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen,
Portugal, die Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn können nun
die Sonderregel nutzen und über vier Jahre zusätzlich 1,5 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts für die Verteidigung ausgeben, ohne dass sie
mit einem - normalerweise drohenden - Strafverfahren rechnen müssen.
Die für die Überwachung der Schuldenregeln zuständige Europäische
Kommission hatte die Aktivierung der Ausweichklausel vorgeschlagen.
Allerdings sind hohe Staatsschulden in der Aufrüstungsdebatte auch
eine Sorge vieler Länder, wie etwa Frankreichs. Paris will die
Sonderregel mangels Spielraum im nationalen Haushalt nicht nutzen, um
die Staatsverschuldung nicht noch weiter in die Höhe zu treiben.