Le Pens Erben schulden EU-Parlament laut Urteil 300.000 Euro

16.07.2025 10:42

Wie Abgeordnete ihre EU-Mittel ausgeben dürfen, ist klar geregelt.
Nicht alle halten sich dran. Die Familie Le Pen ist zum wiederholten
Mal mit der EU-Parlamentsverwaltung aneinandergeraten.

Luxemburg (dpa) - Eine Klage des inzwischen verstorbenen
rechtsextremen französischen Politikers Jean-Marie Le Pen gegen
Rückforderungen des Europaparlaments in sechsstelliger Höhe ist vor
dem Gericht der Europäischen Union gescheitert. Das Gericht
bestätigte die Entscheidung des Parlaments, wie es am Mittwoch in
Luxemburg mitteilte. Nach dem Tod von Le Pen im Januar hatten seine
drei Töchter, darunter die bekannte Politikerin Marine Le Pen, den
Prozess der Mitteilung zufolge als seine Erbinnen fortgesetzt.

Die Entscheidung des EU-Gerichts ist nicht rechtskräftig und kann
noch in nächster Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH)
überprüft werden.

EU-Geld ausgegeben für 129 Flaschen Wein

Die Parlamentsverwaltung hatte im vergangenen Juli von dem einstigen
Europaabgeordneten Beträge in Höhe von 303.200,99 Euro
zurückgefordert. Jean-Marie Le Pen saß von 1984 bis 2019 im
Parlament. 

Laut französischen Medienberichten hatte das Europäische Amt für
Betrugsbekämpfung (Olaf) festgestellt, dass Le Pen sich unter anderem
Kosten hatte erstatten lassen für Newsletter, Stifte, Visitenkarten,
Krawatten, Regenschirme, Küchenwaagen, Tischuhren, vernetzte
Armbänder, Virtual-Reality-Brillen oder auch für 129 Flaschen Wein -
zu Unrecht, so lautet ein Beschluss der Parlamentsverwaltung. Konkret
ging es um die Jahre 2009 bis 2018.

In der vor seinem Tod erhobenen Klage beanstandete Le Pen, dass die
Rückforderung gegen die Grundsätze der Rechtssicherheit und des
Vertrauensschutzes verstoße sowie das Recht auf ein faires Verfahren
verletze. Dem erteilte das Gericht eine Absage.

Finanzieller Druck für Marine Le Pen

Das jetzige Urteil reiht sich in eine ganze Reihe von Verfahren und
Entscheidungen gegen Jean-Marie Le Pen und seine Tochter Marine ein.
Der Gründer der rechtsextremen Front National (jetzt Rassemblement
National, RN) scheiterte schon 2018 mit einer Klage vor dem
EU-Gericht wegen einer Rückforderung von 320.000 Euro. Von der
RN-Politikerin Marine Le Pen bekam das EU-Parlament 330.000 Euro
zurück, und laut Bericht des französischen Mediums «Mediapart» lä
uft
ein weiteres Rückforderungsverfahren über 181.000 Euro. 

Zudem hatte ein Pariser Strafgericht Ende März Marine Le Pen, ihre
Partei und weitere Parteiverantwortliche wegen der Veruntreuung von
EU-Geldern verurteilt und eine Geldstrafe von 100.000 Euro verhängt.
Die Politikerin hat dagegen Berufung eingelegt.