Gericht untersagt Rückführung alleinstehender Flüchtlinge nach Belgien

23.07.2025 13:12

Auch die Niederlande wollen Migranten möglichst dorthin
zurückzuschicken, wo sie erstmals um Asyl gebeten haben. Nach Belgien
geht das nun nicht mehr, sofern es sich um alleinstehende Männer
handelt.

Den Haag (dpa) - Die Niederlande dürfen alleinstehende männliche
Asylsuchende einer Entscheidung des Staatsrats in Den Haag zufolge
nicht mehr nach Belgien zurückschicken. Zur Begründung erklärte der
Raad van State als oberstes Gericht für Verwaltungsrecht am Mittwoch,
die belgischen Behörden würden bei der Aufnahme und dem Rechtsschutz
dieser Gruppe von Asylsuchenden systematisch versagen. Das komme
einem Verstoß gegen die Menschenrechte gleich. 

In dem Verfahren ging es um den Fall eines nach eigenen Angaben aus
Afghanistan stammenden Mannes. Die Bearbeitung seines Asylantrags
hatte das Justizministerium in Den Haag mit der Begründung abgelehnt,
laut Dublin-Verordnung sei dafür das erste Land im Schengen-Raum
zuständig, in dem sich der Asylsuchende gemeldet habe, in diesem Fall
Belgien.

Das Gericht erklärte nun aber, Mängel bei der Aufnahme und dem
Rechtsschutz alleinstehender männlicher Asylbewerber seien in dem
Nachbarland «mittlerweile so strukturell, dass diese Gruppe bei einer
Rückkehr nach Belgien tatsächlich Gefahr läuft, auf der Straße zu
landen und nicht mehr in der Lage zu sein, ihre grundlegendsten
Lebensbedürfnisse wie «Bett, Bad und Brot» zu befriedigen». 

Dies beeinträchtigt dem Urteil zufolge das Dublin-System «und die
dabei geltende loyale Zusammenarbeit zwischen den
EU-Mitgliedstaaten». Die Niederlande könnten sich nicht mehr darauf
verlassen, dass die Aufnahme von Asylsuchenden in Belgien ordentlich
geregelt sei.

Im März 2024 hatte die Verwaltungsrechtsabteilung des Staatsrats noch
entschieden, dass Flüchtlinge auf der Grundlage der Dublin-Regeln
auch nach Belgien zurückgeschickt werden dürfen.