Deutschland bremst bei EU-Israel-Sanktionen
30.07.2025 02:11
Die EU-Staaten haben wegen der katastrophalen Lage im Gazastreifen
einen Vorschlag für Strafmaßnahmen gegen Israel auf dem Tisch liegen.
Viele Länder finden ihn gut, aber reicht das?
Brüssel (dpa) - Deutschland und mehrere andere EU-Staaten wollen
einem Vorschlag zur Sanktionierung Israels wegen der katastrophalen
humanitären Lage im Gazastreifen vorerst nicht zustimmen. Bei
Beratungen im Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten
in Brüssel habe deswegen keine schnelle Einleitung des
Entscheidungsverfahrens vereinbart werden können, erfuhr die Deutsche
Presse-Agentur von Diplomaten.
Deutschland gehörte bei der Sitzung in Brüssel demnach zu den
Ländern, die eine weitere Analyse des Vorschlags für nötig halten und
die Entwicklungen im Gazastreifen in den kommenden Tagen abwarten
wollen. Einige Delegationen äußerten sich den Angaben zufolge auch
kritisch, da sie befürchten, dass Sanktionen gegen Israel den
notwendigen Dialog mit den israelischen Behörden erschweren könnten.
Für die Umsetzung des Sanktionsvorschlags müssen nach Angaben der
EU-Kommission 15 der 27 EU-Staaten zustimmen, die zusammen mindestens
65 Prozent der Bevölkerung der teilnehmenden Mitgliedstaaten
repräsentieren.
Als entscheidende Länder gelten im Fall der Israel-Sanktionen
Deutschland und Italien. Alle anderen großen EU-Staaten und viele
kleinere hatten sich zuletzt aufgeschlossen gegenüber Strafmaßnahmen
gezeigt. Von Diplomaten hieß es nach der Sitzung in Brüssel, viele
Delegationen hätten ihre Unterstützung für den Sanktionsvorstoß zum
Ausdruck gebracht, um den Druck auf die israelischen Behörden zu
erhöhen und so eine Verbesserung der Lage vor Ort zu erreichen.
EU-Kommission: Israel verstößt gegen Menschenrechte
Konkret hatte die EU-Kommission am Montagabend empfohlen, die
Teilnahme Israels am Forschungsförderungsprogramm Horizon Europe
teilweise auszusetzen. Zur Begründung heißt es in dem Entwurf für den
Rechtstext, Israel verstoße mit seinem Vorgehen im Gazastreifen und
der daraus resultierenden humanitären Katastrophe gegen die
Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht. Damit werde ein
wesentliches Prinzip der Zusammenarbeit zwischen der EU und Israel im
Rahmen des geltenden Assoziierungsabkommens verletzt. Ausdrücklich
erwähnt werden auch Tausende zivile Todesopfer und eine rasant
steigende Zahl von Fällen extremer Unterernährung, insbesondere bei
Kindern.
Zum weiteren Vorgehen hieß es am Dienstagabend von Diplomaten, die
zuständige Arbeitsgruppe des Rates der Mitgliedstaaten solle sich nun
um die Klärung von technischen Fragen zum Sanktionsvorschlag kümmern.
Der Ausschuss der ständigen Vertreter werde dann bei Fortschritten
über das weitere Vorgehen beraten.
Möglich ist nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur auch,
dass juristische Streitigkeiten das Verfahren verzögern. Denn einige
Mitgliedstaaten bezweifeln, ob der Sanktionsvorschlag wie von der
EU-Kommission angegeben per Mehrheitsbeschluss angenommen werden
kann.