EuGH urteilt zu Länder-Liste für schnellere Asylverfahren
31.07.2025 17:30
Italiens «Albanien-Modell» steht seit Monaten in der Kritik. Nun
klärt das höchste europäische Gericht wichtige Fragen. Eine davon:
Dürfen EU-Länder entscheiden, welche Herkunftsstaaten sicher sind?
Luxemburg (dpa) - Das oberste Gericht der Europäischen Union
entscheidet am Freitag (10.00 Uhr) über die Aufstellung von Listen
sicherer Herkunftsstaaten. Unter anderem legte Italien eine solche
Liste für das umstrittene «Albanien-Modell» für die Bearbeitung von
Asylanträgen im Ausland fest. Demnach sollen Asylanträge von
Menschen, die im Mittelmeer aufgegriffen wurden und aus Staaten auf
der Liste kommen, in einem schnelleren Verfahren geprüft werden - und
zwar in Zentren in Albanien.
Die rechte Regierung in Rom will durch dieses Vorgehen weniger
Menschen die Einreise nach Italien ermöglichen.
In dem Prozess vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) geht
es darum, unter welchen Voraussetzungen EU-Mitgliedsstaaten Länder
als sogenannte sichere Herkunftsländer einstufen dürfen.
Zwei Staatsangehörige aus Bangladesch zogen gegen die Ablehnung ihrer
Asylanträge vor Gericht. Sie beanstanden die Liste Italiens, auf der
ihr Herkunftsland steht.
Das mit dem Fall befasste italienische Gericht wandte sich an den
EuGH, weil es Zweifel hat, ob die italienische Regelung rechtens ist.
Die Entscheidung wird vor allem in Italien, aber auch von vielen
anderen EU-Regierungen mit Spannung erwartet. Ministerpräsidentin
Giorgia Meloni ist die erste europäische Regierungschefin, die in
einem Nicht-EU-Land für viele Millionen Euro Lager finanziert hat.
Das Urteil könnte auch für Deutschland wegweisend sein, weil es auch
hier eine Liste sicherer Herkunftsstaaten gibt.