Höchstes EU-Gericht schwächt Sportgerichtshof
01.08.2025 11:43
Bei Streitigkeiten in der Sportwelt hat eigentlich der Internationale
Sportgerichtshof in Lausanne das letzte Wort. Doch nun gibt es ein
wichtiges Urteil.
Luxemburg (dpa) - Schiedssprüche des Internationalen
Sportgerichtshofs Cas dürfen nach einem Urteil des Europäischen
Gerichtshofs EuGH künftig von staatlichen Gerichten in der EU
überprüft werden. Es müsse möglich sein, gerichtlich zu
kontrollieren, ob die Schiedssprüche mit der öffentlichen Ordnung der
Europäischen Union vereinbar seien, legte das höchste europäische
Gericht fest.
Der Richterspruch in Luxemburg bedeutet eine deutliche Schwächung für
den Cas: Bislang waren die Urteile des Sportgerichtshofs final.
Einzig das Schweizer Bundesgericht konnte die Entscheidungen des in
Lausanne ansässigen Schiedsgerichts bei Verfahrensfehlern noch
kippen.
Belgischer Verein streitet sich mit FIFA
Der internationale Sport will mit dem Sportgerichtshof sicherstellen,
dass es weltweit eine einheitliche Auslegung der Regelwerke im Sport
gibt. Der Cas entscheidet etwa über Disziplinarstrafen,
Transfererlaubnisse und Dopingsperren. Der Gang vor den Cas war
bislang für Sportler und Verbände die letzte sportjuristische
Möglichkeit.
Im konkreten Fall streitet sich der belgische Fußballverein RFC
Seraing seit mehr als zehn Jahren mit dem Weltverband FIFA über das
Verbot der sogenannten Dritteigentümerschaft. Dieses regelt, dass
wirtschaftliche Rechte von Spielern nicht an Investoren verkauft
werden dürfen. Das Verbot ist in den Regelwerken der FIFA, der
Europäischen Fußball-Union UEFA und der nationalen Verbände
festgelegt.