EuGH kippt Einstufung von Weißmacher als karzinogen

01.08.2025 13:01

Seit Jahren streiten sich Hersteller von Titandioxid-Pulver mit der
EU. Kann der Weißmacher für Farbe, Spielzeug und Sonnencreme Krebs
erregen?

Luxemburg (dpa) - Der in Produkten wie Zahnpasta, Wandfarbe oder
Sonnencreme verwendete Weißmacher Titandioxid darf nach einem Urteil
des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vorerst nicht als
Stoff bezeichnet werden, der Krebs erregen kann. Der in der EU
zuständige Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) habe nicht alle für

die Bewertung relevanten Gesichtspunkte berücksichtigt, teilte das
höchste Gericht in Luxemburg mit.

Auf Grundlage der Bewertung des Ausschusses für Risikobeurteilung
hatte die EU-Kommission den Stoff vor sechs Jahren als karzinogen
eingestuft. Diese Entscheidung muss nun nach dem Urteil
zurückgenommen werden. Mit dem Begriff «karzinogen» beschreibt die EU

Stoffe, die Krebs erzeugen oder die Krebshäufigkeit erhöhen können.

Der EuGH bestätigte mit der Entscheidung ein Urteil der
untergeordneten Instanz. In diesem waren die Richter zu dem Ergebnis
gekommen, dass bei der Beurteilung der Anerkennung und
Zuverlässigkeit einer wissenschaftlichen Studie, auf die sich die
Einstufung von Titandioxid-Pulver stützte, ein offensichtlicher
Fehler begangen wurde. Zuvor hatten verschiedene Hersteller,
Importeure, Anwender und Lieferanten gegen die Einstufung und
Kennzeichnung des Stoffes als karzinogen protestiert.

Mit dem Beschluss der EU-Kommission aus dem Jahr 2019 wurde
Titandioxid nicht verboten, musste aber mit einem Warnhinweis
versehen werden. In Lebensmitteln ist die Verwendung des Stoffes, der
Produkten ein strahlendes Weiß verleiht, allerdings schon seit 2022
verboten. Grund ist, dass negative Effekte auf das menschliche Erbgut
und mögliche Krebsrisiken nicht ausgeschlossen werden konnten.