Geld zurück bei Kartenmissbrauch? EU-Urteil setzt Grenzen

01.08.2025 19:21

Karte weg, Konto leer? Verbraucher haben in der Regel einen
Erstattungsanspruch bei unerlaubten Zahlungen. Sie dürfen sich jedoch
nicht zu viel Zeit damit lassen, den Vorfall zu melden, sagt der
EuGH.

Luxemburg (dpa) - Wer unerlaubte Zahlungen feststellt und sie nicht
zügig bei seinem Zahlungsanbieter meldet, kann nach einem Urteil des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) seinen Anspruch auf Erstattung des
Geldes verlieren. Bei Kartenmissbrauch - oder auch anderen
unautorisiert genutzten Zahlungsinstrumenten - verlieren
Verbraucherinnen und Verbraucher den Anspruch aber nur dann, wenn sie
den Zahlungsdienstleister vorsätzlich oder grob fahrlässig zu spät
informieren, urteilte das Gericht in Luxemburg.

«Das ist eine sehr hohe Hürde», sagt der Fachanwalt für Bank und
Kapitalmarktrecht Peter A. Gundermann von der Kanzlei TILP. Ein
einfaches Versehen schade nicht, stellt der Rechtsexperte für
Betroffene von Kartenmissbrauch klar.

Nach EU-Recht müssen Nutzerinnen und Nutzer von Zahlungsdiensten
nicht autorisierte oder fehlerhafte Belastungen spätestens nach 13
Monaten anzeigen. Der EuGH sagte in seinem Urteil, dass das aber
nichts daran ändere, dass Betroffene sofort handeln müssten, sobald
sie von dem nicht autorisierten Zahlungsvorgang wissen.

Der Entscheidung liegt ein Fall in Frankreich zugrunde. Von dem Konto
eines Kunden des französischen Fintechs Veracash seien über
eineinhalb Monate täglich Abhebungen vorgenommen, die er nicht
autorisiert habe, so die Angaben in der Mitteilung des Gerichts. Kurz
davor hatte Veracash dem Kunden demnach eine neue Karte für
Abhebungen und Zahlungen zugesandt. Der Kunde behauptete jedoch, die
Karte nie erhalten zu haben - und verklagte den Anbieter auf
Erstattung und Schadenersatz.