Grüne reichen EU-Beschwerde gegen Modernisierungsgesetz ein
12.08.2025 14:14
Seit dem 1. August gilt in Bayern das dritte Modernisierungsgesetz.
Nachdem im Gesetzgebungsverfahren die Kritik von Experten keine große
Rolle gespielt hatte, könnte sich das nun in Brüssel ändern.
München/Brüssel (dpa) - Das umstrittene dritte bayerische
Modernisierungsgesetz ist nun auch ein Thema in Brüssel: Die Grünen
im Landtag haben bei der EU-Kommission Beschwerde eingelegt. «Noch
vor der 2. Lesung im Landtag haben wir von der Staatsregierung eine
Überprüfung durch die EU-Kommission eingefordert. Aber anstatt diese
eklatanten Bedenken der Expertinnen und Experten ernst zu nehmen,
haben CSU und Freie Wähler gemeinsam mit der AfD den Gesetzentwurf
noch vor der Sommerpause durchgedrückt», sagte Fraktionsvize Johannes
Becher.
Im Fokus: Skipisten, Schneekanonen und Liftanlagen
Das dritte Modernisierungsgesetz ist seit dem 1. August in Kraft. Es
soll die Bürokratie im Land senken, in dem Kontext wurden die
sogenannten Schwellenwerte für Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP)
gelockert, wodurch die Erweiterung von Skipisten, neue
Beschneiungsanlagen und Skilifte deutlich einfacher umzusetzen sind.
Umweltschützer hatten dies massiv kritisiert, da das sensible
Ökosystem in den Alpen darunter leiden könnte.
Die mit dem dritten Modernisierungsgesetz vorgenommene Anhebung der
Schwellenwerte überschreite den Bewertungsspielraum der
Mitgliedstaaten zur Festlegung von Schwellenwerten nach der
UVP-Richtlinie, betonte Becher. «Dieses Gesetz ist mit hoher
Wahrscheinlichkeit europarechtswidrig und gehört umgehend
zurückgenommen! Wer den Klimawandel ignoriert und den Ausbau von
Skipisten erleichtert, muss eingebremst werden.»
Breites Bündnis machte ebenfalls mobil gegen das Gesetz
Gegen die gelockerten Vorgaben hatte sich in der Folge ein breites
Bündnis an Kritikern mit dem Namen «Rettet die Berge» gebildet, mehr
als 45.000 Menschen unterzeichneten zudem eine Petition, die ein
Stopp der Pläne forderte. «Die Staatsregierung hat unter dem
Deckmantel des Bürokratieabbaus das Absenken von
Umweltverträglichkeit-Standards durchgewunken und jegliche Kritik
leichtfertig vom Tisch gewischt», sagte Becher. So seien
wirtschaftliche Interessen über den Erhalt der Heimat gestellt
worden.
Die Grünen berufen sich auf eine Stellungnahme von Experten, die zu
der Erkenntnis kommen, dass das Gesetz «mit hoher Wahrscheinlichkeit
gegen
EU-Recht» verstoße und damit im Falle einer Klage vor dem
Europäischen Gerichtshof wieder aufgehoben werden müsste. Kürzlich
war ein zweites Gutachten zu einem fast identischen Ergebnis gelangt.