Gericht bremst Abschiebung von Österreich nach Syrien
12.08.2025 17:17
Während des Bürgerkriegs wurde nicht nach Syrien abgeschoben. Im Juli
fand erstmals wieder eine Rückführung statt. Nun hinterfragt der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die neue Praxis.
Wien (dpa) - Nach der ersten Abschiebung von Österreich nach Syrien
seit 15 Jahren hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
(EGMR) eine zweite solche Rückführung vorläufig bis Anfang September
gestoppt. Das Innenministerium in Wien teilte mit, dass der
Gerichtshof in Straßburg eine entsprechende einstweilige Verfügung
erlassen habe.
In dem Dokument, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt,
hinterfragt der EGMR Österreichs Lagebewertung für Syrien. Die
Regierung solle dem Gericht unter anderem mitteilen, ob die Risiken
von Tod und Folter für den Abschiebe-Kandidaten ausreichend
berücksichtigt worden seien, heißt es.
Österreich hatte während des Bürgerkrieges in Syrien keine Menschen
dorthin abgeschoben. Nach dem Sturz des syrischen Machthabers Baschar
al-Assad im vergangenen Dezember wurde Anfang Juli erstmals seit 15
Jahren ein Straftäter nach Syrien abgeschoben.
Unbekanntes Schicksal des ersten Abgeschobenen
Der EGMR verwies in seiner Verfügung auch auf Berichte, wonach das
weitere Schicksal dieses Mannes nach der Ankunft in seiner Heimat
unbekannt sei. Österreich solle erklären, ob es vor der nächsten
Zwangs-Rückführung das Risiko in Betracht gezogen habe, dass
staatliche Kräfte in Syrien den zweiten Abschiebe-Kandidaten
verschwinden lassen. Es handelt sich bei ihm laut Innenministerium
ebenfalls um einen mehrfach verurteilten Straftäter.
Das Ministerium betonte, dass trotz der Verzögerung weitere
Abschiebungen nach Syrien vorbereitet würden. Der Verein
Asylkoordination Österreich, der sich für Flüchtlinge einsetzt,
forderte hingegen das Ministerium auf, von weiteren Abschiebungen
abzusehen.