Die neuen EU-Vorgaben für Kläranlagen
19.08.2025 04:00
Wiesbaden (dpa/lhe) - Mit der neu gefassten europäischen
Kommunalabwasserrichtlinie (Karl) müssen künftig ausgewählte
kommunale Kläranlagen die vierte Reinigungsstufe implementieren.
Ausschlaggebend sind etwa Einwohnerzahlen und Schutzgebiete in der
Umgebung.
Bei den drei herkömmlichen Reinigungsstufen werden zunächst
Feststoffe aus dem Wasser geholt, etwa Toilettenpapier oder
Essensreste. In der zweiten Stufe, der biologischen Behandlung, wird
das Abwasser mit Hilfe von Bakterien und anderen Mikroorganismen von
organischen Verbindungen befreit. In der dritten Stufe, der
chemisch-physikalischen, geht es in erster Linie um die Entfernung
von Phosphor.
Mit der vierten Reinigungsstufe sollen Spurenstoffe eliminiert
werden, dazu zählen unter anderem die Reste von Arzneien, Wasch- und
Reinigungsmitteln, Kosmetika oder Hormone. Sie gelangen vor allem mit
dem Abwasser in die Kläranlagen.