Mehr als 15.000 Hotels wollen gegen Booking.com klagen

29.08.2025 09:49

Tausende Hotels wollen von Booking.com Schadenersatz fordern. Worum
es in der Auseinandersetzung geht.

Rom (dpa) - Europas Hotellerie will das Reiseportal Booking.com vor
Gericht bringen. Bis zum Ablauf der Frist am 29. August haben sich
mehr als 15.000 Hotels aus ganz Europa einer Sammelklage
angeschlossen, wie die europäische Hotelallianz Hotrec mitteile. Ziel
ist es, Schadenersatz für erzwungene Preisbindungen zwischen 2004 und
2024 zu erhalten.

Koordiniert wird die Klage von der «Stichting Hotel Claims Alliance»,
unterstützt von Hotrec und mehr als 30 nationalen Verbänden, darunter
auch der deutsche Hotelverband IHA. Die Klageschrift wolle man bis
Jahresende beim Bezirksgericht Amsterdam einreichen, so Hotrec. Laut
der Klage-Website könnten Hoteliers bis zu 30 Prozent der gezahlten
Provisionen zuzüglich Zinsen zurückerhalten. 

Viele Hotels aus Italien, gefolgt von Deutschland

Die meisten Registrierungen kommen aus Italien mit rund 3.000 Hotels,
gefolgt von Deutschland, den Niederlanden, Griechenland und
Österreich, wie der italienische Hotelverband Federalberghi
mitteilte. Aus Deutschland beteiligen sich laut IHA rund 2.000 Hotels
- zusätzlich zu weiteren 2.000 Häusern, die bereits 2020
Parallelverfahren in Amsterdam und Berlin gegen Booking.com führen. 

Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom
Herbst 2024. Demnach könnten sogenannte Bestpreisklauseln gegen
EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Diese untersagten Hotels, ihre Zimmer
etwa auf der eigenen Website günstiger anzubieten, um sogenannte
Trittbrettbuchungen zu unterbinden.  Abschließend klären muss den
Fall aber ein Amsterdamer Gericht. Das Reiseportal schaffte die
Klauseln 2024 wegen des Digital Markets Act ab. 

Booking.com weist Vorwürfe zurück

Hotrec-Präsident Alexandros Vassilikos sprach von einer
«überwältigenden Resonanz». Die Hotellerie sei geeint und fordere,

«dass der dominierende Gatekeeper sein Marktverhalten ändert und die
Verantwortung für sein Fehlverhalten übernimmt». 

Booking.com wies die Vorwürfe zurück und erklärte, das EuGH-Urteil
ebne nicht den Weg für Schadenersatzansprüche.